Doppelte Haushaltsführung bei Trennung

Hallo liebe Experten,

mal angenommen ein Arbeitnehmer (A) hat zum 01.01.2011 eine neue Arbeitsstelle. Hier bekommt er 300,- € Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung. (Die werden wohl günstiger besteuert?)
Das alles hatte zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen auch seine Richtigkeit, da die Familie des A (Frau und Sohn) in einer 70 km entfernten Stadt wohnen, so dass der A eine eigene, zweite Wohnung bei seiner Arbeit gemietet hat.

Nun, Ende Februar, hat sich aber herauskristallisiert, dass sich die Eheleute trennen werden. Praktischerweise hat der A ja eine neue Wohnung, nur dass er sich nun auch ummelden muss.

Frage:
Was ist mit dem Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung? Muss der nun gestrichen werden? A hat mal gelesen, dass im Jahr der Trennung doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung noch geltend gemacht, die (Ex-)Eheleute sogar zusammen veranlagen können. Gilt das dann auch für diesen Zuschuss im ersten Jahr?
Denn sonst müsste der A mit seiner Ummeldung ja schnellstmöglich seine Gehaltszahlung ändern lassen, um nicht Steuern zu hinterziehen.

Liebe Grüße,
larymin

Servus,

wenn die doppelte Haushaltsführung endet, gibt es keine Werbungskosten mehr in diesem Zusammenhang, und dementsprechend auch keine steuerfreie Erstattung von Werbungskosten mehr.

So arg schnellstens ist nicht notwendig, weil das im Zuge der Einkommensteuererklärung dann eh glattgezogen wird. Aber schon passend, wenn in der Märzabrechnung der Betrag nicht mehr als steuerfreier Werbungskostenersatz drinne steht.

Schöne Grüße

MM

Hallo zurück,

wenn die doppelte Haushaltsführung endet, gibt es keine
Werbungskosten mehr in diesem Zusammenhang, und
dementsprechend auch keine steuerfreie Erstattung von
Werbungskosten mehr.

Schon, aber wenn der A wöchentlich seinen Sohn besucht, und dabei auch in der Wohnung am Wohnort lebt (essen, schlafen, sich aufhalten), ist denn dann nicht die doppelte Haushaltsführung noch gegeben?

Ich habe folgendes gelesen (aber möglicherweise missverstanden):

  1. Entscheidend ist, dass die d.H. aus beruflichen Gründen begründet wurde, unerheblich ist, ob sie aus dann aus privaten Gründen fortbesteht.
    Dies ist doch hier der Fall, oder ist das anders gemeint?

  2. „Es kann angenommen werden, dass die Wohnung am Wohnort Lebensmittelpunkt ist, sofern der A sie mindestens 2 mal im Monat aufsucht, nur nicht ausschließlich zu Urlaubszwecken o.ä.“
    Hier bin ich nicht sicher, was das nun bedeutet. Einerseits ist die Wohnung am Wohnort nicht Lebensmittelpunkt, sondern eher ein Zweitwohnsitz (eben die Wohnung seines Sohnes). Andererseits ist der A wesentlich öfter dort als erforderlich. Auch findet dort sein sonstiges soziales Leben statt (Freunde, Kino), aber natürlich könnte sich das noch ändern.

(Ich hab die Informationen aus der wikipedia, aber so auch auf steuerrechtlichen Seiten gelesen. Ich hab mir das verlinken allerdings noch nicht beigebracht, und du hast so schnell geantwortet, dass ich das jetzt mal ohne link einstelle.)

Jedenfalls sehe ich z.Zt. kein Problem darin, den Arbeitsort als Zweitwohnsitz zu melden, und dann - zumindest bis zur Scheidung - doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Außer natürlich, falls es schlicht nicht erlaubt ist, und ich das Steuerrecht da nicht durchblicke. Das wäre ein Problem. :wink:

Servus,

wenn die bisherige Wohnung Lebensmittelpunkt bleibt, gibt dieses:

nur dass er sich nun auch ummelden muss.

keinen Sinn. Entweder es ist abgesehen von der Scheidung alles wie bisher, und der Lebensmittelpunkt bleibt wo er war. Dann besteht auch der doppelte Haushalt weiter. Oder mit Trennung und Scheidung ändert sich das, dann gibts den doppelten Haushalt nicht mehr, weil A bloß noch zu Besuch in den früheren Ersten Haushalt kommt, der aber nicht mehr seiner ist.

Schöne Grüße

MM

Meine Güte, ich sollte so spät keine Fragen mehr einstellen…

Ja, ich sehe den Denkfehler. Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass getrennt lebende Eheleute nicht mehr den selben Wohnsitz haben dürfen. Wie auch immer ich darauf gekommen bin.

Vielen Dank für die Erleuchtung. :wink:

Liebe Grüße,
larymin

Arbeitsrechtliches Problem
Hi !

Was ist mit dem Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung? Muss
der nun gestrichen werden?

Dies ist ausnahmslos ein arbeitsrechtliches Problem. Fakt ist, dass der Zuschuss aus steuerlichen Gründen nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden darf. Ob aber der Zuschuss jetzt gar nicht mehr (auch nicht versteuert) zu zahlen ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Willen der Vertragsparteien.

BARUL76

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