Hallo liebe Experten,
mal angenommen ein Arbeitnehmer (A) hat zum 01.01.2011 eine neue Arbeitsstelle. Hier bekommt er 300,- € Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung. (Die werden wohl günstiger besteuert?)
Das alles hatte zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen auch seine Richtigkeit, da die Familie des A (Frau und Sohn) in einer 70 km entfernten Stadt wohnen, so dass der A eine eigene, zweite Wohnung bei seiner Arbeit gemietet hat.
Nun, Ende Februar, hat sich aber herauskristallisiert, dass sich die Eheleute trennen werden. Praktischerweise hat der A ja eine neue Wohnung, nur dass er sich nun auch ummelden muss.
Frage:
Was ist mit dem Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung? Muss der nun gestrichen werden? A hat mal gelesen, dass im Jahr der Trennung doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung noch geltend gemacht, die (Ex-)Eheleute sogar zusammen veranlagen können. Gilt das dann auch für diesen Zuschuss im ersten Jahr?
Denn sonst müsste der A mit seiner Ummeldung ja schnellstmöglich seine Gehaltszahlung ändern lassen, um nicht Steuern zu hinterziehen.
Liebe Grüße,
larymin