Doppelte Haushaltsführung, doppelte Miete oder nix

Liebe Steuerexperten,

folgender fiktiver Steuerfall treibt mich um:

__Ausgangssituation__

A und B sind ein Paar und wohnen gemeinsam in Frankfurt.

A arbeitet in Frankfurt.

B arbeitet in Hamburg und unterhält dort eine zweite Wohnung. Die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung sind für sie nicht erfüllt.

__Fragliche Situation__

A tritt zum 01.10.2007 eine neue Arbeitsstelle an, überraschend auch in Hamburg. Beide wohnen nun übergangsweise hauptsächlich in der kleinen Hamburger Zweitwohnung der B. Die Wohnung in Frankfurt bleibt zunächst bestehen, bis sich in Hamburg etwas größeres findet.

Zum 01.04.2008 beziehen beide gemeinsam eine neue Wohnung in Hamburg und ziehen die Einrichtung der Frankfurter Wohnung nach Hamburg. Die dafür entstehenden Kosten werden vom Arbeitgeber des A als beruflich bedingte Umzugskosten weitgehend erstattet (Umzugsunternehmen, Makler, Pauschale).

Frage nach der steuerlichen Behandlung?

__Meine Interpretation__

  1. Steuerlich könnte eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes beider Personen nach Hamburg zum 01.10.07 vorliegen. Die Whg in Frankfurt wäre jetzt als Nebenwohnung zu werten, leben doch beide nun in HH. Familienheimfahrten nach Frankfurt o.ä. fallen ebenfalls nicht mehr an. Damit würde eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung des A für den Zeitraum 01.10.07-01.04.08 ausscheiden. (?)

  2. Wenn die DHHF ausscheidet, könnte die Frankfurter Miete als durch beruflichen Umzug bedingte doppelte Miete geltend gemacht werden für den Zeitraum 01.10.07-01.04.08?

Knifflig, oder? Wie wäre Eure Interpretation? Ich bedanke mich schon jetzt für jeden Tipp in der Angelegenheit.

Bob

Hi,

A und B sind ein Paar und wohnen gemeinsam in Frankfurt.

verheiratet? sonst ist der Fall ganz anders zu beurteilen

A arbeitet in Frankfurt.

Familienwohnsitz und Arbeitsplatz von A in Frankfurt
=>steuerlich nix geltend zu machen

B arbeitet in Hamburg und unterhält dort eine zweite Wohnung.
Die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung sind für
sie nicht erfüllt.

verheiratet => doppelter Haushalt
nicht verheiratet => kein „Familienwohnsitz“ in Frankfurt, also kein doppelter Haushalt

wie ist der Sachverhalt??

A tritt zum 01.10.2007 eine neue Arbeitsstelle an,
überraschend auch in Hamburg. Beide wohnen nun übergangsweise
hauptsächlich in der kleinen Hamburger Zweitwohnung der B. Die
Wohnung in Frankfurt bleibt zunächst bestehen, bis sich in
Hamburg etwas größeres findet.

Für A dann doppelter Haushalt solange in Frankfurt und Hamburg Wohnung besteht, wobei Mittelpunkt der Lebensinteressen verlegt wird nach Hamburg, so dass dann nur noch unter dem Gesichtpunkt Umzugskosten, Kosten der bisherigen Wohnung bis Kündigung greift, möglich ist.

Zum 01.04.2008 beziehen beide gemeinsam eine neue Wohnung in
Hamburg und ziehen die Einrichtung der Frankfurter Wohnung
nach Hamburg. Die dafür entstehenden Kosten werden vom
Arbeitgeber des A als beruflich bedingte Umzugskosten
weitgehend erstattet (Umzugsunternehmen, Makler, Pauschale).

schön, dann ist ja alles erstattet und liegen keine Werbungskosten vor

  1. Steuerlich könnte eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes
    beider Personen nach Hamburg zum 01.10.07 vorliegen. Die Whg
    in Frankfurt wäre jetzt als Nebenwohnung zu werten, leben doch
    beide nun in HH. Familienheimfahrten nach Frankfurt o.ä.
    fallen ebenfalls nicht mehr an. Damit würde eine beruflich
    bedingte doppelte Haushaltsführung des A für den Zeitraum
    01.10.07-01.04.08 ausscheiden. (?)

ja, zu dem Ergebnis bin ich auch gekommen

  1. Wenn die DHHF ausscheidet, könnte die Frankfurter Miete als
    durch beruflichen Umzug bedingte doppelte Miete geltend
    gemacht werden für den Zeitraum 01.10.07-01.04.08?

bisschen langer Zeitraum, sonst o.k.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

mal eine kurze Rückfrage meinerseits:

verheiratet => doppelter Haushalt
nicht verheiratet => kein „Familienwohnsitz“ in Frankfurt,
also kein doppelter Haushalt

Weshalb ist denn die doppelte Haushaltsführung an die Ehe geknüpft?

Auch ohne Trauschein zusammenlebende Partner können doch ihren Lebensmittelpunkt an einem gemeinsamen Ort haben (z.B gemeinsame Freunde etc.pp.) und in einer gemeinsamen Wohnung beide zum dortigen Haushalt maßgeblich beitragen?

Viele Grüße
Frank

Hi,

verheiratet => doppelter Haushalt
nicht verheiratet => kein „Familienwohnsitz“ in Frankfurt,
also kein doppelter Haushalt

Weshalb ist denn die doppelte Haushaltsführung an die Ehe
geknüpft?

Auch ohne Trauschein zusammenlebende Partner können doch ihren
Lebensmittelpunkt an einem gemeinsamen Ort haben (z.B
gemeinsame Freunde etc.pp.) und in einer gemeinsamen Wohnung
beide zum dortigen Haushalt maßgeblich beitragen?

doppelter Haushalt heißt einen Erstwohnsitz zu haben und dann aus beruflichen Gründen am Ort der Arbeitsausübung einen zweiten Wohnsitz zu haben

Auch bei Ledigen ist eine derartige Konstellation denkbar, bei Verheirateten aber leichter darzustellen. Der Sachverhalt wurde leider dazu nicht ergänzt.
Bei Ledigen wechselt der Mittelpunkt der Lebensinteressen schneller. Es kommt also an, zu erläutern, warum der alte Wohnsitz noch beibehalten und weiterhin der Mittelpunkt war, wenn sich das Arbeiten und Leben doch am neuen Ort abspielt.

Steuerrecht ist nicht „light“ zu haben.

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

danke für Deine Antwort!

Ach so, dann sind wir da einer Meinung :smile: Hatte Deine ursprüngliche Mail da insoweit missverstanden, als ob Du das nur für Verheiratete als gegeben (für Ledige quasi ausgeschlossen) sahst.

Viele Grüße
und schönen Sonntag

Frank

Hallo C.,

vielen Dank für die Einschätzung.

Eheschließung erst im später in 2010. Die gemeinsame Wohnung mit dem/der Verlobten ist wohl aber auch hinreichendes Indiz für einen steuerlichen Hauptwohnsitz.

Wie verhält es sich mit der Veranschlagung der doppelten Miete, wenn die Wohnung länger gehalten wird? Ist nur der Betrag absetzbar, der hypothetisch bei schnellstmöglicher Kündigung auflaufen würde, oder besteht ein gewisser Spielraum für Wohnungssuche?

Nochmal danke und beste Grüße,
Bob

Doppelte Haushaltsführung
Hi,

Eheschließung erst im später in 2010. Die gemeinsame Wohnung
mit dem/der Verlobten ist wohl aber auch hinreichendes Indiz
für einen steuerlichen Hauptwohnsitz.

nee, so einfach ist das nicht anzunehmen

Wie verhält es sich mit der Veranschlagung der doppelten
Miete, wenn die Wohnung länger gehalten wird?

beim Umzug ist nur die Mietzahlung für die jeweils ungenutzte Wohnung abziehbar
Wenn die Wohnung in Frankfurt weitergenutzt wird, ist das keine begünstigte Mietzahlung.

Ist nur der
Betrag absetzbar, der hypothetisch bei schnellstmöglicher
Kündigung auflaufen würde,

ja

oder besteht ein gewisser Spielraum
für Wohnungssuche?

kommt auf die Begründung an und ob dem jeweiligen Sachbearbeiter der Grund für die berufliche Veranlassung genügt…wäre jetzt zu hypothetisch, eine Vorhersage zu machen.

Also nicht übertreiben, es ist immer die Gefahr, dass das Wohnen an sich als nichtabziehbare Kosten der Lebensführung eingestuft wird.

Ich würde da die Gesamtheit der Steuererklärung auf mich wirken lassen. Will sagen -werden nur ein paar Werbungskosten geltend gemacht oder jeder Schnipselbeleg und es fehlt nur noch die Großmutter? Ist kein „harter“ Beweis, wie die Erklärung einzustufen ist, aber eine Begründung für eine Einspruchsentscheidung findet sich immer…;_)

Schöne Grüße
C.