Liebe Steuerexperten,
folgender fiktiver Steuerfall treibt mich um:
__Ausgangssituation__
A und B sind ein Paar und wohnen gemeinsam in Frankfurt.
A arbeitet in Frankfurt.
B arbeitet in Hamburg und unterhält dort eine zweite Wohnung. Die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung sind für sie nicht erfüllt.
__Fragliche Situation__
A tritt zum 01.10.2007 eine neue Arbeitsstelle an, überraschend auch in Hamburg. Beide wohnen nun übergangsweise hauptsächlich in der kleinen Hamburger Zweitwohnung der B. Die Wohnung in Frankfurt bleibt zunächst bestehen, bis sich in Hamburg etwas größeres findet.
Zum 01.04.2008 beziehen beide gemeinsam eine neue Wohnung in Hamburg und ziehen die Einrichtung der Frankfurter Wohnung nach Hamburg. Die dafür entstehenden Kosten werden vom Arbeitgeber des A als beruflich bedingte Umzugskosten weitgehend erstattet (Umzugsunternehmen, Makler, Pauschale).
Frage nach der steuerlichen Behandlung?
__Meine Interpretation__
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Steuerlich könnte eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes beider Personen nach Hamburg zum 01.10.07 vorliegen. Die Whg in Frankfurt wäre jetzt als Nebenwohnung zu werten, leben doch beide nun in HH. Familienheimfahrten nach Frankfurt o.ä. fallen ebenfalls nicht mehr an. Damit würde eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung des A für den Zeitraum 01.10.07-01.04.08 ausscheiden. (?)
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Wenn die DHHF ausscheidet, könnte die Frankfurter Miete als durch beruflichen Umzug bedingte doppelte Miete geltend gemacht werden für den Zeitraum 01.10.07-01.04.08?
Knifflig, oder? Wie wäre Eure Interpretation? Ich bedanke mich schon jetzt für jeden Tipp in der Angelegenheit.
Bob
Hatte Deine ursprüngliche Mail da insoweit missverstanden, als ob Du das nur für Verheiratete als gegeben (für Ledige quasi ausgeschlossen) sahst.