Hallo,
bei doppelter Haushaltsführung kann ja steuerfrei der Durchschnittsmietzins für eine Wohnung bis 60 qm erstattet werden. Lt. Auskunft Finanzamt soll damit die Kaltmiete (ohne Nebenkosten) gemeint sein. In einer Fachzeitschrift habe ich nun aber gelesen, dass auch Heizung, Wasser, Strom etc. steuerfrei erstattet werden können, womit der Reisende dann ja dann über den AG viel mehr Geld (steuer- und beitragsfrei) erhalten könnte. Der Reisende hat mir einen Mietvertrag eingereicht, wo alle Aufwendungen aufgeführt sind. Nun ich ich verunsichert.
Meine Fragen:
Welche Aufwendungen sind nun genau im Durchschnittsmietzins enthalten?
Was kann der Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei
an den Mitarbeiter auszahlen ?
Für eine baldige Antwort danke ich vorab.
Tina
Hallo,
bei doppelter Haushaltsführung kann ja steuerfrei der Durchschnittsmietzins für eine Wohnung bis 60 qm erstattet werden. Lt. Auskunft Finanzamt soll damit die Kaltmiete (ohne Nebenkosten) gemeint sein. In einer Fachzeitschrift habe ich nun aber gelesen, dass auch Heizung, Wasser, Strom etc. steuerfrei erstattet werden können, womit der Reisende dann ja dann über den AG viel mehr Geld (steuer- und beitragsfrei) erhalten könnte.
Der Reisende hat mir einen Mietvertrag eingereicht, wo alle Aufwendungen aufgeführt sind. Nun ich ich verunsichert.
Meine Fragen:
Welche Aufwendungen sind nun genau im Durchschnittsmietzins enthalten?
Ich frage mich erstmal, was das sein soll? Wie wurde denn das in der Fachzeitschrift definiert? In München dürfte der anders sein, als in einem Dorf in Meck-Pomm.
Was kann der Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei an den Mitarbeiter auszahlen ?
Also nach den Lohnsteuerrichtlinien sind die tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei, soweit sie angemessen und notwendig sind. Dazu zählen neben der Kaltmiete auch die Nebenkosten, Maklergebühren usw. Eine Pauschale kann ich da nicht erkennen. Es ist jedoch möglich, in den ersten drei Monaten Pauschal 20€ je Übernachtung zu erstatten, danach noch 5€.
Gehört dem Arbeitnehmer diese Zweitwohnung, können die durchschnittlichen Kosten erstattet werden, die für eine vergleichbare Mietwohnung angefallen wären. Vielleicht war das in der Fachzeitschrift gemeint.
Grüße
Gurkenhals
Hallo, soweit ich weiß, ist die tatsächliche Miete (Bruttomiete) voll absetzbar. Die steuerfreien Zuschüsse dürfen nicht höher sein, die tatsächlichen Werbungskosten, sonst wären sie nicht steuerfrei und die beinhalten auch alle Kosten die die Wohnung betreffen.
Viele Grüße
Kirsten Weynans