Doppelte Haushaltsführung / Eigener Hausstand

Hallo,

angenommen, folgender Sachverhalt besteht:
Person X hätte im Sommer den Arbeitgeber gewechselt, und am Arbeitsort (140km vom Hauptwohnsitz entfernt) eine Zweitwohnung angemietet.
Hauptwohnsitz wäre zu diesem Zeitpunkt das Haus der Eltern. Antritt der neuen Stelle wäre der 1.8. (Zweitwohnung dort wäre auch zum 1.8. angemietet worden) Nebenwohnsitz wäre am 15.8. angemeldet worden. Zum 1.9. wäre der Hauptwohnsitz innerhalb des ursprünglichen Wohnortes umgemeldet worden (mit Lebensgefährtin zusammengezogen).
In der Zeit vom 1.8-1.9 wäre die Person noch häufig gependelt. (Daten nur zur Veranschaulichung)
Es stellt sich die Frage, wie wäre das bei der Steuererklärung anzugeben wäre. Grundätzlich gäbe es noch zwei Fragen: Könnte das ein Problem geben, dass die Hauptwohnung erst später umgemeldet worden wäre als die Zweitwohnung angemeldet, da ja im elterlichen Haushalt der eigene Hausstand angezweifelt werden könnte?
Könnten für die Zeit in der gependelt worden wäre Fahrtkosten angesetzt werden, trotz bereits angemieteter Zweitwohnung?

Gruß und vielen Dank im Voraus

Servus,

wo der StPfl wann gemeldet war, ist ohne Bedeutung.

Entscheidend ist für die Frage, wann er wo (1) einen eigenen Hausstand und (2) einen zweiten Hausstand hatte, den er aus beruflicher Veranlassung gegründet hat.

Wenn im Haus der Eltern kein eigener Hausstand bestanden hat (z.B. Einliegerwohnung mit eigenem Bad, eigener und tatsächlich auch genutzter Küche, eigenem Eingang), brauchen alle anderen Angaben zum Sachverhalt nicht weiter geprüft zu werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

danke für die schnelle Antwort


Wenn im Haus der Eltern kein eigener Hausstand bestanden hat
(z.B. Einliegerwohnung mit eigenem Bad, eigener und
tatsächlich auch genutzter Küche, eigenem Eingang), brauchen
alle anderen Angaben zum Sachverhalt nicht weiter geprüft zu
werden.

Würde das bedeuten, dass wenn die elterliche Wohnung nicht als eigener Hausstand anzuerkennen wäre, die gesamte doppelte Haushaltsführung hinfällig wäre, oder die doppelte Haushaltsführung erst ab dem Umzug in die neue Wohnung am Hauptwohnsitz ansetzbar würde?

Danke und Gruß
trrrrr

Servus,

das würde bedeuten, dass es keinen aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Hausstand gibt, weil es vor Gründung des Hausstandes am Arbeitsort keinen eigenen Hausstand gegeben hat, so dass auch nichts doppelt sein kann.

Wenn das Haus der Eltern dafür groß genug und im Grundriss und technischer Ausstattung dafür geeignet ist, kann man so eine Situation vorbereiten, indem man rechtzeitig vorher einen eigenen Hausstand dort begründet (aber wirklich „mit allem“, in so einer Situation fliegt jede Fiktion bei der Veranlagung auf). Der Aufwand dafür dürfte aber viel größer sein als die Beteiligung des Staates an den Kosten der Haushaltsführung am Arbeitsort, zumal bei Ledigen im Haus der Eltern immer davon ausgegangen werden kann, dass kein eigener Hausstand des Kindes vorliegt - es ist dann Sache des Steuerpflichtigen, das Gegenteil mit geeigneten Mitteln zu belegen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

erstmal danke für die präzise Antwort. Die wirft allerdings die Frage auf, ob dann nicht der Beginn der doppelten Haushaltsführung ein oder zwei Monate später angegeben werden könnte. Wäre das zulässig, obwohl sowohl Mietvertrag der Zweitwohnung als auch Meldedatum des Zweitwohnsitzes früher lägen?

Danke und Gruß

Servus,

wenn eine Wohnung irgendwo gemietet wird, ohne dass sie der Mieter sie nutzt, ist das erstmal seine Sache.

Wenn er dann aber erst zwei Monate nach Anmietung eingezogen sein will, und keinerlei Aufwendungen für den Transport des Umzugsgutes zu diesem Zeitpunkt belegt, wäre für mich die frühere Anmeldung schon ein Indiz dafür, dass er schon eingezogen ist, als er sich unter dieser Adresse angemeldet hat.

Wenn er mir mit entsprechenden Belegen zeigte, dass Dinge wie Telefonanschluss, Stromversorgung und dergleichen erst zu dem Termin begonnen haben, zu dem er angibt, eingezogen zu sein, spräche das allerdings schon dafür, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

erstmal danke für die präzise Antwort. Die wirft allerdings
die Frage auf, ob dann nicht der Beginn der doppelten
Haushaltsführung ein oder zwei Monate später angegeben werden
könnte. Wäre das zulässig, obwohl sowohl Mietvertrag der
Zweitwohnung als auch Meldedatum des Zweitwohnsitzes früher
lägen?

soweit ich weiß wurde der „doppelte Haushalt“ im letzten Jahr „aufgeweicht“. Sprich: es zählt nicht nur dass der zweite Haushalt am Arbeitsort liegt sondern es liegt auch eine dHf vor wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort einen „zweiten Haushalt“ eröffnet (zb weil er zur Partnerin zieht). In dem Fall kann also auch ein „steuerlich relevanter doppelter Haushalt“ beim tatsächlichen Umzug aus der elterlichen Wohnung in eine eigene (weit weg vom Arbeitsort liegende) Wohnung beginnen.

Danke und Gruß

LG