„P“ studiert in Stadt B, welche 400 km vom elterlichen Wohnhaus in Stadt A entfernt ist. Nach dem Studium beginnt „P“ eine Arbeit in Stadt B (Vollzeit, als Angestellter).
Nach 2 Jahre zieht „P“ in Stadt C, um dort eine bessere Arbeitsstelle anzutreten. Stadt C ist 700 km vom Wohnort der Eltern in Stadt A entfernt.
„P“ fährt etwa 6 mal im Jahr nach Stadt A. „P“ hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Was müsste „P“ nachweisen (und wie?) um bei der Steuererklärung rückwirkend „doppelte Haushaltsführung“ sicher anerkannt zu bekommen?
Was müsste „P“ ab 2013 tun bzw. nachweisen um „doppelte Haushaltsführung“ sicher anerkannt zu bekommen?
Wenn der Tatbestand „doppelte Haushaltsführung“ nicht nachgewiesen werden kann: Welche anderen Möglichkeiten gibt es für „P“, die Heimfahrten steuerlich geltend zu machen?
Die Frage ist, ob „P“ sich angemeldet hat in der Stadt „B“ bzw. „C“ und ab wann „P“ in der Stadt „B“ bzw. „C“ wohnt.
Die andere Sache ist, dass „P“ bei den Eltern wohnt. Und hier ergibt sich eine Schwierigkeit, da dabei „P“ nachweisen muss, dass er die Haushaltsführung bestimmt oder wesentlich mitbestimmt hat. Und laut aktueller Rechtsprechung ist dies beim Haushalt der Eltern nicht der Fall.
Wenn jedoch „P“ bei den Eltern eine abgeschlossene Wohnung unterhält, dann geht es vielleicht schon. Es muss aber eine gewisse Beteiligung an den Haushaltkosten nachgewiesen werden können.
Urteile dazu: BFH vom 14.06.2007 - VI R 60/05 und 21.04.2010 - VI R 26/09 h (wo drin steht, dass nicht sämtliche Kosten allein getragen werden müssen).
Wenn das alles geklärt ist, Mietverträge in anderen Städten da waren und er umgemeldet war, dann hat „P“ recht gute Chancen das nachzuweisen.
Auf die zweite Frage weiß ich keine sichere Antwort: Heimfahrten haben nichts mit Arbeit zu tun, sind Privatvergnügen und müssen eigentlich soweit ich weiß als persönliches Vergnügen eingestuft werden. Dazu kann sicher ein anderer etwas besseres sagen.
„P“ studiert in Stadt B, welche 400 km vom elterlichen Wohnhaus in Stadt A entfernt ist. Nach dem Studium beginnt „P“ eine Arbeit in Stadt B (Vollzeit, als Angestellter).
Nach 2 Jahre zieht „P“ in Stadt C, um dort eine bessere Arbeitsstelle anzutreten. Stadt C ist 700 km vom Wohnort der Eltern in Stadt A entfernt.
„P“ fährt etwa 6 mal im Jahr nach Stadt A. „P“ hat noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
Was müsste „P“ nachweisen (und wie?) um bei der Steuererklärung rückwirkend „doppelte Haushaltsführung“ sicher anerkannt zu bekommen?
Was müsste „P“ ab 2013 tun bzw. nachweisen um „doppelte Haushaltsführung“ sicher anerkannt zu bekommen?
Klingt vielleicht etwas banal, aber es müsste eben eine doppelte Haushaltsführung nachgewiesen werden. Dazu gehören zwei eigene Haushalte. Nur ein Zimmer in der elterlichen Wohnung reicht nicht aus. Was in diesem Zusammenhang als Haushalt gilt, kann man etwas ausführlicher in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR 43) nachlesen. Einfach mal googlen, bin jetzt zu blöd, nur die 43 zu verlinken.
Wenn der Tatbestand „doppelte Haushaltsführung“ nicht nachgewiesen werden kann: Welche anderen Möglichkeiten gibt es für „P“, die Heimfahrten steuerlich geltend zu machen?
Mit Heimfahrt ist dann einfach ein Besuch bei den Eltern gemeint? So wie das mehr oder weniger jeder Mensch mit Verwandten und Bekannten macht? Das ist dann private Lebensführung und hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun, kann also nicht angesetzt werden. Ist wie ein Friseurbesuch oder der Kauf von normalen Straßenschuhen.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es zwei unterschiedliche Sachverhalte bzw. zwei unterschiedliche Möglichkeiten gibt? Also ein „entweder, oder“?
Also entweder
Liegt ein eigener (abgetrennter) Wohnbereich im Haus der Eltern vor, den man wie eine Zweitwohnung nutzt.
Oder
Es gibt keinen eigenen Wohnbereich aber dafür wird die Haushaltsführung im Haus der Eltern wesentlich mitbestimmt.
Im Ergebnis macht es doch für „P“ nur Sinn in eine Richtung zu argumentieren. Was meint Ihr?
Bei der zweiten Möglichkeit stellt sich mir unwillkürlich die Frage wie ich eine wesentliche Mitbestimmung im Haushalt nachweisen lassen soll ?!
Aus meiner Sicht gäbe es hier zwei Möglichkeiten :
1 ) doppelter Haushalt wenn eine abgeschlossene Wohnung im elterlichen Haushalt vorhanden war / ist und entsprechende Ummeldungen etc. vorliegen
wenn keine eigene Wohnung vorhanden, jeweils bei den Werbungskosten Umzugskosten geltend machen , dafür aber kein doppelter Haushalt
Zu den Familienheimfahrten :
Kommt aus meiner Sicht auch drauf an wie alt man ist. Bin ich Anfang 20 und ziehe in die Ferne ist es vllt doch glaubwürdiger dass ich 2 Mal im Monat nach Hause fahre weil ich Familie, Freunde , Sportvereine, kurzum mein wesentliches soziales Umfeld noch in der Heimatstadt habe. ( = Lebensmittelpunkt )
Bin ich 40 und verheiratet mit 2 Kindern werden Familienheimfahrten wohl als privat veranlasst eingestuft da ich meinen Lebensmittelpunkt bei meiner eigenen Familie.
Das hängt insg. auch ein bißchen vom Bearbeiter ab.