Liebe Forum-Mitglieder,
Erfüllt man mit dem folgenden Sachverhalt die Bedingungen für die „doppelte Haushaltsführung“:
Man habe ein Studium abgeschlossen und berufsbedingt eine zweite Wohnung bezogen.
In der Erstwohnung, wohne der Antragsteller (für DHH) weiterhin gemeinsam mit seinen Eltern in einer Mietwohnung. Würden folgende Gründe für eine Doppelte Haushaltsführung genügen:
1.) Wenn der Antragsteller seinen Eltern für das betreffende Gesamtjahr Zahlungen (z.B. mehr als 7000 EUR) geleistet hat, die durch Kontoauszüge nachweisbar sind
2.) Der Antragsteller alle vertraglichen Themen im Haushalt übernimmt, z.B. Themen mit der Wohnungsgesellschaft, Renovierung der Wohnung (allerdings laufen alle Verträge auf den Vater, bis auf eine separate Rechnung der Telekom)
3.) Der Antragsteller von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen (Kochen, Einkauf, Waschen) seitens der Eltern unabhängig ist
4.) Der Antragsteller durch eigene Einkäufe zum Haushalt etwas beiträgt (durch Kontoauszüge nachweisbar)
5.) Eltern (Rentner) sind über mehrere Monate (in einem Stück) im Ausland, sodass der Antragsteller sich in dieser kompletten Zeit um die Wartung der gesamten Wohnung/Garten kümmert
Bei den obigen Punkten beziehe ich mich auf die folgenden Urteile:
1.) Einen eigenen Hausstand unterhalten Sie, da Sie eine Wohnung besitzen, an dem sich beide Parteien sowohl durch eine persönliche Mitwirkung als auch finanziell maßgebend beteiligen (zB BFH VI R 93/77, BStBl II 79, 146).
2.) Der eigene Hausstand muss vom Arbeitnehmer „unterhalten” oder mitunterhalten werden. Unterhalten bedeutet die Führung eines Haushalts (von Bornhaupt, a.a.O., § 9 Rz G 31).
Könnte man mit diesem Sachverhalt dem Finanzamt darstellen, dass der Antragsteller nicht „Gast“ bei seinen Eltern ist oder in deren Haushalt integriert ist, sondern tatsächlich für die haushaltliche Entwicklung durch persönliche und finanzielle Mitwirkung maßgeblich beiträgt.
Für Ratschläge bzw. auch Hinweise für Urteile, die den obigen Sachverhalt aufgreifen und bestätigen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Thomas