Hallo,
wir (Ehepaar) wohnen bisher zusammen in B. B liegt 70 km vom Arbeitsort S vom Ehemann entfernt. Nun wird die Ehefrau in Kürze eine Arbeitsstelle im 100 km entfernten W antreten. S liegt genau auf der Strecke von B nach W. Deswegen werden wir eine Zweitwohnung in S mieten. Nun die Frage:
Die Ehefrau sollt die Wohnung mieten und sich dort melden, und alle Kosten einer Zweitwohnung geltend machen. Der Ehemann behält seinen Wohnsitz in B und setzt weiter die Entfernungspauschale ab.
Klappt das, obwohl Arbeitsstelle vom Ehemann und Zweiwohnung der Ehefrau beide in S liegen (nein nicht die selbe Straße, aber max 5 km entfernt), oder wird das FA unterstellen, dass der Ehemann ebenfalls die Zweitwohnung nutzt und die Entfernungskilometer nicht anerkennen.
Danke für Eure Einschätzung und evt. Tipps wie´s geht!
Hallo!
Die Sache mit der Unterstützung für die Kosten der Zweitwohnung ist vom Staat ausdrücklich gedacht zum Zwecke der Familienzusammenführung der getrennten Familienteile am Wochenende. Ihr müsstet Euch zum einen nocheinmal über die Mindestdistanzen für eine Zweitwohnung informieren. Zum anderen ist es nicht ganz klar in der Beschreibung wie das mit den effektiven Distanzen ist. Letztendlich noch einmal klären ob es sich um eine echte „Familienzusammenführung“ im Sinne des Staates handelt.
Viel Glück
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