Hallo,
folgender steuerlicher Sachverhalt ist mir derzeit unklar:
Nehmen wir folgenden Fall. Ein Arbeitnehmer hat eine tägliche Fahrzeit von 1,5 - 1,75 Stunden am Tag und oft lange Arbeitszeiten. Die Distanz zur Arbeit beträgt ca. 41 KM aber auf einer sehr befahrenen Straße. Die Schwiegereltern wohnen in der Nähe dern Arbeitsstätte (ca. 10 Min Fahrzeit, 5 KM). Diese haben dem Arbeitnehmer angeboten untentgeltlich ein Zimmer in Ihrer Wohnung zu nutzen, damit er nicht jeden Tag die lange Zeit im Auto sitzen muss. Die Familie des Arbeitnehmers würde am 41 KM entfernten Wohnort wohnen bleiben.
Da der Arbeitnehmer selber oft auf Dienstreisen ist würde er die Übernachtungsmöglichkeit bei den Schwiegereltern für ca. 120 Tage im Jahr (ca. 24 Wochen) in Anspruch zu nehmen. Er plant ca. 2x mal die Woche zu seiner Familie zufahren (1x am Wochenende und 1x unter der Woche also ca. 2x 24 = 48x mal). Die restlichen 3 Nächte der Woche würde er gerne bei den Schwiegereltern übernachten. Der Arbeitnehmer besitzt einen Dienstwagen.
Zu diesem Fall ist mir derzeit unklar, wie dieser Sachverhalt richtig zu bewerten ist.
-
Ist das eine „echte“ doppelte Haushaltsführung (bitte beachten: das Zimmer nähe der Arbeitsstätte wird dem Arbeitnehmer unentgeltlich gestellt und befindet sich im Haushalt seiner Schwiegereltern, er hat aber einen eigenen Hausstand mit Familie in der weiter entfernten Wohnung)?
-
Falls keine doppelte Haushaltsführung, wie muss das steuerlich angesetzt werden - z. B. als Fahrten zur Arbeit á 5 KM zur Wohnung der Schwiegereltern, was passiert mit den Fahrten zur Familie ?
-
Was muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber angeben bzgl. der Versteuerung des Dienstwagen (Fahrten zur Arbeit á 5 KM mit der normalen 0,03% Versteuerung bzw. auch Familienheimfahrten mit 0,002% Versteuerung, wenn ja wieviele Heimfahrten (nur 24 (die unter der Woche) oder 48 (alle))?
Danke schon mal im voraus !