Doppelte Haushaltsführung / Fahrten zur Arbeit

Hallo,

folgender steuerlicher Sachverhalt ist mir derzeit unklar:

Nehmen wir folgenden Fall. Ein Arbeitnehmer hat eine tägliche Fahrzeit von 1,5 - 1,75 Stunden am Tag und oft lange Arbeitszeiten. Die Distanz zur Arbeit beträgt ca. 41 KM aber auf einer sehr befahrenen Straße. Die Schwiegereltern wohnen in der Nähe dern Arbeitsstätte (ca. 10 Min Fahrzeit, 5 KM). Diese haben dem Arbeitnehmer angeboten untentgeltlich ein Zimmer in Ihrer Wohnung zu nutzen, damit er nicht jeden Tag die lange Zeit im Auto sitzen muss. Die Familie des Arbeitnehmers würde am 41 KM entfernten Wohnort wohnen bleiben.
Da der Arbeitnehmer selber oft auf Dienstreisen ist würde er die Übernachtungsmöglichkeit bei den Schwiegereltern für ca. 120 Tage im Jahr (ca. 24 Wochen) in Anspruch zu nehmen. Er plant ca. 2x mal die Woche zu seiner Familie zufahren (1x am Wochenende und 1x unter der Woche also ca. 2x 24 = 48x mal). Die restlichen 3 Nächte der Woche würde er gerne bei den Schwiegereltern übernachten. Der Arbeitnehmer besitzt einen Dienstwagen.

Zu diesem Fall ist mir derzeit unklar, wie dieser Sachverhalt richtig zu bewerten ist.

  1. Ist das eine „echte“ doppelte Haushaltsführung (bitte beachten: das Zimmer nähe der Arbeitsstätte wird dem Arbeitnehmer unentgeltlich gestellt und befindet sich im Haushalt seiner Schwiegereltern, er hat aber einen eigenen Hausstand mit Familie in der weiter entfernten Wohnung)?

  2. Falls keine doppelte Haushaltsführung, wie muss das steuerlich angesetzt werden - z. B. als Fahrten zur Arbeit á 5 KM zur Wohnung der Schwiegereltern, was passiert mit den Fahrten zur Familie ?

  3. Was muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber angeben bzgl. der Versteuerung des Dienstwagen (Fahrten zur Arbeit á 5 KM mit der normalen 0,03% Versteuerung bzw. auch Familienheimfahrten mit 0,002% Versteuerung, wenn ja wieviele Heimfahrten (nur 24 (die unter der Woche) oder 48 (alle))?

Danke schon mal im voraus !

Hallo,

  1. Ist das eine „echte“ doppelte Haushaltsführung (bitte
    beachten: das Zimmer nähe der Arbeitsstätte wird dem
    Arbeitnehmer unentgeltlich gestellt und befindet sich im
    Haushalt seiner Schwiegereltern, er hat aber einen eigenen
    Hausstand mit Familie in der weiter entfernten Wohnung)?

ja, doppelter Haushalt, da beruflich veranlasst, unentgeltliche Wohnmöglichkeit ist o.k.

Angeben kann man
Zweitwohnungskosten 0
Mehraufwand für Verpflegung => nur in den ersten 3 Monaten an den Tagen, an denen man zur Zweitwohnung fährt, Abwesenheit von der Familienwohnung ist maßgeblich (wie Dienstreisen)
Fahrtkosten:
erste Fahrt mit Entfernungskm
pro Woche eine Familienheimfahrt mit Entfernungkm
aber siehe unten

  1. Falls keine doppelte Haushaltsführung, wie muss das
    steuerlich angesetzt werden - z. B. als Fahrten zur Arbeit á 5
    KM zur Wohnung der Schwiegereltern, was passiert mit den
    Fahrten zur Familie ?

es besteht ein Wahlrecht, statt der o.g. Kosten insgesamt nur Fahrten Wohnung- Arbeitsstätte geltend zu machen und dann aber jede Fahrt, egal ob von der Familienwohnung oder der Zweitwohnung, jeweils mit Entfernungskm bzw. bei Dienstfahrzeug nach der Pauschalierung:
Der geldwerte Vorteil ist monatlich für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03 % des Listenpreises anzusetzen.

  1. Was muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber angeben bzgl.
    der Versteuerung des Dienstwagen (Fahrten zur Arbeit á 5 KM
    mit der normalen 0,03% Versteuerung bzw. auch
    Familienheimfahrten mit 0,002% Versteuerung, wenn ja wieviele
    Heimfahrten (nur 24 (die unter der Woche) oder 48 (alle))?

wird doppelter Haushalt geltend gemacht, ist für die Familienheimfahrten kein geldwerter Vorteil anzusetzen, entsprechend werden dann insoweit keine Kosten als Werbungskosten berücksichtigt. Anzahl deshalb egal

Sorry, das hat der Gesetzgeber so verquer geregelt.

Schöne Grüße
C.