Doppelte Haushaltsführung - Fahrtkosten

Hallo,

angenommen folgender Fall:

Kollege M(verheiratet, 2 Kinder) hat seinen Erstwohnsitz in A.
Er wechselt den Arbeitgeber und hat nun seinen Arbeitsort 600km entfernt.
M wohnt während der Woche in einem Zimmer in der Wohnung seiner Eltern(50km vom Arbeitsort entfernt), um Kosten zu sparen. Er ist dort weder gemeldet noch hat er einen Mietvertrag.
Am Ende des Jahres möchte M nun die Fahrtkosten für die Heimfahrten steuerlich ansetzen. Erwarten ihn dort Probleme, weil er keinen Mietvertrag oder Meldebestätigung hat?
Oder reicht dem Finanzamt aus, dass M seinen Arbeitsort 600km entfernt hat(diese Entfernung kann er ja nicht täglich pendeln)?
Weitere Kosten wie Miete will er nicht ansetzen, da sie auch nicht angefallen sind.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße
Kolpott

Wenn M nicht mehr als die Fahrtkosten geltend machen will, sollte es eigentlich auch keine Probleme mit dem Finanzamt geben. M könnte natürlich noch Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate und Umzugskosten geltend machen.
Für die Geltendmachung von Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ist es nicht notwendig, für die Zweitwohnung Miete zu zahlen.

Hallo,

zunächst vielen Dank! Interessant wäre noch, ob das FA bei der Ansetzung der 50km täglichen Arbeitsweg einen Nachweis des Zweitwohnsitzes(Mietvertrag o.ä.) fordert?!

Grüße