Doppelte Haushaltsführung - Fahrtkostenabrechnung

Hallo,

ich kämpfe gerade an der Anlage N und komme in einem Punkt nicht weiter.

Ich habe im letzten Jahr aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes eine Zweitwohung angemietet und möchte nun die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen. Meine Frage bezieht sich auf die Fahrtkostenabrechnung:

In Analge N finden sich 2 Einträge:

Zeile 63-65: Kosten der Fahrt zum Beschäftigungsort und der letzten Fahrt zum eigenen Hausstand.

Zeile 66: Fahrtkoste für Heinfahrten

Ich verstehe nicht ganz den Unterschied der beiden Punkte.

Generell fahre ich Sonntagsabends von meinem Hauptwohnsitz zu dem Zweitwohnsitz in der Nähe der Firma.

Von Mo bis Freitag fahre ich von dem Wohnsitz in der Nähe der Firma zur Firma hin und zurück.

Freitags fahre ich dann von dem Wohnsitz in der Nähe der Firma wieder zurück zu meinem Hauptwohnsitz.

Was kann ich nun wo eintragen und in welcher Höhe. Meines Wissens nach kann ich pro Woche eine Heimfahrt (zum Hauptwohnsitz) voll absetzen (Gesamtkilometer x 0,3). Bezieht sich das nun auf die Fahrt vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz oder zur Firma?

Was ist mit den Fahrten unter der Woche, also von dem Zweitwohnsitz zur Firma, wo kommen die rein und kann ich bei denen, wie auch ohne Zweitwohnsitz nur die einfache Fahrt absetzen?

Ich freue mich über Antworten, vielen Dank für die Hilfe.

Irgendwie verstehe ich im Formular Anlage N die beiden Punkte 63-65: "Kosten der ersten Fahrt zum Beschäftigungsort und der letzten Fahrt zum

Hallo,

mit Familienheimfahten sind die Fahrten von der neuen Wohnung zur Familie / Lebensmittelpunkt gemeint.

Vom neuen Zweitwohnistz zur Firma sind Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte ab dem 4 Monat. In den ersten 3 Monaten sinds Dienstfahrten (0,3 € pro gefahrenem KM).

Hallo,

Bei Zeile 63-65 sind die täglichen KM zur Arbeit gemeint und ob Sie seit 1.1.12-31.12.12 die selbe Strecke (Arbeitsort) hatten.
Bei Zeile 66 sind dann die KM von ihrem Heimatort zur Zweitwohnung gemeint.
Man kann immer nur die einfachen KM absetzen.Darum immer 2-3 KM mehr angeben.
Von ihrer Zweitwohnung können Sie die Nebenkosten absetzen(1 Abrechnung beilegen.)
Von dem Umzug können Sie einen Pauschalbetrag absetzen,kommt man besser weg als mit den eigentlichen Kosten.

falls noch Rechnungen vorhanden sind beilegen.

Gruß
monika61