Hallo,
grundsätzlich dürfen bei doppelter Haushaltsführung nur die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden, wenn die Familienheimfahrten mit dem Flugzeug erfolgen.
Das Urteil VI R 29/12besagt, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung aufwandsunabhängig in Anspruch genommen werden kann. Dem Urteil lag ein Fall bzgl. Fahrten mit der Bahn zugrunde, aber kann dies nun auch auf Flüge angewendet werden?