Hallo.
Person A arbeitet und studiert in Ort Musterhausen.
Nach dem Tod des Vaters, fährt Person A (um der Mutter B im Haushalt zu helfen, Garten, usw.) nun regelmäßig ab Januar 2008 bis zum Ende des Jahres nach Hustermausen.
Person A erfährt nun kurz gegen Ende des Jahres von Freunden, dass man bei dem FA Werbungskosten für eine dpp Haushaltsführung geltend machen könne. Person A stutzt, da: Hustermausen erstens nicht aus beruflichen Gründen angefahren wird und zweitens, da Person A den Zweitwohnsitz rückwirkend für ein Jahr anmelden müsste. Weiter angenommen fragt Person A auch bei einer Steuerberaterin nach. Auch hier erhält A die Antwort, dass es OK sei, sich erstens um die Familie zu kümmern und zweitens, dieses auch nachträglich anmelden könne.
Angenommen Person A hat nun beim zuständigen Amt für ein Jahr rückwirkend den Zweitwohnsitz erhalten. Kann/darf A die Kosten für die Fahrten (Man gehe von 20 Fahrten bei einfacher Entfernung von 350km aus) bei der Erklärung angeben? Oder könnte hier bereits von einem Betrug die Rede sein? Die Fahrten seien in diesem Beispiel jedoch tatsächlich vorgenommen worden, auf Grund der geschilderten Sachlage. Und für das FA wäre auch alles ersichtlich: Rückwirkend Zweitwohnsitz und Angabe warum Zweitwohnsitz angefahren wurde.
Hat jemand zu dieser Theorie eine Antwort?
Grüße
Lutz