Doppelte Haushaltsführung, Fragen

Hallo, ich kenne mich leider mit besagter Sache nicht so aus:

Ein Arbeitnehmer findet eine Stelle 220 km von seinem Wohnort entfernt.
Er mietet sich also an seinem Arbeitsort eine Wohnung. Seinen Freundeskreis in seiner Heimat möchte er nicht aufgeben und fährt deshalb jedes Wochenende nach Hause. Er ist weder verheiratet, noch lebt er in einer eingetragenen Partnerschaft, noch hat er Kinder. Seine Eltern wohnen völlig woanders.
Kann er auch ohne familiäre Bindungen an seinen Heimatort doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen ?
Er fährt montags zu seinem Arbeitsort und kehrt Freitags an seinen Heimatort zurück.
Welche Wohnung ist dann seine Hauptwohnung, welche seine Nebenwohnung ?
Welche Wohnung wird dann für die doppelte Haushaltsführung herangezogen ?
Oder ist das für die doppelte Haushaltsführung nicht relevant ?
Darf er noch eine 2. Nebenwohnung haben (deren Kosten er natürlich NICHT absetzen möchte) ?
Welche Nachweise/Belege müssen erbracht werden über Fahrtkosten, Mietkosten, Telefonkosten ?

Danke im Voraus
Frank

Hallo Frank

Ein Arbeitnehmer findet eine Stelle 220 km von seinem Wohnort
entfernt.
Er mietet sich also an seinem Arbeitsort eine Wohnung. Seinen
Freundeskreis in seiner Heimat möchte er nicht aufgeben und
fährt deshalb jedes Wochenende nach Hause. Er ist weder
verheiratet, noch lebt er in einer eingetragenen
Partnerschaft, noch hat er Kinder. Seine Eltern wohnen völlig
woanders.
Kann er auch ohne familiäre Bindungen an seinen Heimatort
doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen ?

Ja

Er fährt montags zu seinem Arbeitsort und kehrt Freitags an
seinen Heimatort zurück.

Normal

Welche Wohnung ist dann seine Hauptwohnung, welche seine
Nebenwohnung ?

Hauptwohnung = Lebensmittelpunkt, Zweitwohnsitz = Arbeitsort

Welche Wohnung wird dann für die doppelte Haushaltsführung
herangezogen ?

Die für den Job angemietet wurde, also Zweitwohnsitz

Oder ist das für die doppelte Haushaltsführung nicht relevant
?

Doch, natürlich.

Darf er noch eine 2. Nebenwohnung haben (deren Kosten er
natürlich NICHT absetzen möchte) ?

Aus steuerlicher Sicht kein Problem, wie das melderechtlich aussieht, kann ich nicht sagen.

Welche Nachweise/Belege müssen erbracht werden über
Fahrtkosten, Mietkosten, Telefonkosten ?

Glaubhaftmachung der Familienheimfahrten, Mietkosten durch KtoAuszug, TelKosten durch Rg, Umzugskosten entweder tatsächlich oder als Pauschale nach BUKG, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate, Erstattungen sind natürlich abzuziehen

Gruß

Michael

DANKE :smile:
Hallo und vielen Dank,
die Anwort wahr sehr hilfreich.

Gruß
Frank