Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Beispiel:
Max. Mustermann hat einen Wohnsitz in Stadt A und wird aus dienstlichen Gründen in die Stadt B versetzt. In Stadt B richtet er einen Haushalt ein, in Form doppelter Haushaltsführung.
Die Versetzung erfolgte Mitte Dezember 2011, der Einzug in den zweiten Haushalt konnte jedoch erst im Februar 2012 stattfinden. Bis dahin wurde eine unentgeldliche Unterbringung im Hotel angeboten.
Im Jahr 2011 erfolgten schon Provisionszahlungen (Makler) und es entstanden Kosten für die Anmietung eines Lagerraumes und eines Transporters.
Können die Kosten, die im Jahr 2011 für die im Februar 2012 eingerichtete Wohnung angefallen sind, bereits bei der Lohnsteuererklärung für 2011 geltend gemacht werden?
Gruß