Der Mann zieht berufsbedingt in eine andere Stadt „W-Dorf“ (300km entfernt) und nimmt sich dort eine kleine 30qm-Wohnung. Die alte Wohnung in „D-City“ mit 80qm bleibt bestehen. Doppelte Haushaltsführung wird anerkannt.
Nach einigen Jahren findet auch die Frau eine Anstellung in der Nähe von „W-Dorf“. Die Wohnung dort wird zu klein und eine größere (90qm) wird angemietet. Die alte Wohnung in „D-City“ soll beibehalten werden (Eltern, Freunde, …), zumal man sich ohnehin heutzutage nicht mehr fürs Leben an einen Arbeitgeber bindet.
Frage: Besteht weiterhin eine doppelte Haushaltsführung?
Gilt die Grenze von 60qm für eine „angemessene“ Wohnung? Oder lässt sich diese mit der Argumentation „pro Person gilt das bestimmt“ auf 120qm ausdehnen?
Hallo,
Grundsaetzlich geht das, solange beide Ehepartner weiterhin ihren Lebensmittelpunkt in D-City haben. Es schadet nicht, dass beide in W-Dorf arbeiten und dort auch eine gemeinsame Wohnung haben.
Allerdings muss der Lebensmittelpunkt in D-City irgendwie plausibel sein. Dazu koennen mehrere Umstaende untersucht werden: Wie oft Heimfahrten? Arbeitsverhaeltnis befristet oder noch in Probezeit? Pflegebeduerftige Eltern in D-City? etc.
Die doppelte Haushaltsfuehrung muss nicht notwendig sein. Es reicht, wenn sie -auch- aus beruflichen Gruenden begruendet wurde.
Die Wohnungsgroesse und auch die Miete fuer die Wohnung in W-Dorf muss angemessen sein. Ist die Miete recht guenstig, schadet sicher auch eine etwas groessere Wohnung nicht. Richtwert duerften so um die EUR 300,- pro Person sein, je nach den Miethoehen vor Ort.
Gruss
Christoph