Doppelte Haushaltsführung / gemeinsames Kind

Ein Steuerpflichtiger hat derzeit einen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz in A. In Kürze erwarten er und seine Freundin ein gemeinsames Kind. Die Frau wohnt im ca. 200 km entfernten B. Wenn ER nun seinen Hauptwohnsitz nach B. verlegen würde und in A eine neue Wohnung bezieht (als Nebenwohnsitz), könnten dann die Kosten für die Wohnung in A und der wöchentlichen Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend gemacht werden???

Vielen Dank!

Pfefferminz

Ja

LG