Doppelte Haushaltsführung, Grundbucheintragung

Hallo,

genügt zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung (Eigener Hausstand am Erstwohnsitz) durch das FA ein Miteigentum an einem Grundstück (z.B. durch Eigentumserwerb durch Grundbucheintrag am elterlichen EFH)? Oder müssen in irgendeiner Weise zusätzlich die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt werden?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

genügt zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung (Eigener Hausstand am Erstwohnsitz) durch das FA ein Miteigentum an einem Grundstück (z.B. durch Eigentumserwerb durch Grundbucheintrag am elterlichen EFH)? Oder müssen in irgendeiner Weise zusätzlich die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt werden?

Das BUKG hat für sie Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nach dem EStG keine Bedeutung. Bestenfalls wäre es Zufall, wenn hier die Definitionen identisch wären. Es ist auch belanglos ob bzw. in welchem Ausmaß überhaupt Eigentum besteht. Wichtig ist, dass ein eigener Hausstand am Erstwohnsitz vorhanden ist. Es reicht dafür also nicht, in der elterlichen Wohnung zu leben. Es muss schon ein eigner Hausstand sein bzw. muss dieser wesentlich mitbestimmt werden. Sowas ist gerade bei alleinstehenden letztlich immer eine Einzelfallentscheidung bei dem die gesamten Umstände zu würdigen sind. Gute Chance bestünden bei einer abgeschlossenen Wohnung im Haus oder wenn die eigene Familie (Frau/Kinder) dort leben. Ansonsten wäre sowas bei Alleinstehenden einfach Privatvergnügen, wenn die Eltern besucht werden.

Grüße