Doppelte Haushaltsführung in der Einkommensteuer

Guten Tag,

zum 01.10.2009 wurde ich nach dreijähriger Tätigkeit für eine Firma in Ulm nach Berlin versetzt. Ich fungiere dort als „Hauptstadtrepräsentant“ und bin weiterhin für die Firma tätig. Meinem Arbeitsvertrag wurde ein Anhang beigefügt, indem ich verpflichtet werde, monatlich 5 Tage meiner Tätigkeit vor Ort in Ulm abzuleisten. Den Rest der Zeit bin ich nach Berlin „abgeordnet“. Dort unterhalte ich eine eigene Wohnung als Hauptmieter, während ich in Ulm als Zweitmieter mir die Miete für das dortige Objekt mit einer Mitbewohnerin teile. Für mich existiert kein separater Mietvertrag.

Ich wüsste gerne, ob es sich in diesem Fall um eine doppelte Haushaltsführung handelt, ich also folglich für die Tage meiner Anwesenheit in Ulm meine dortigen Verpflegungsmehrkosten sowie die anteilige Miete als Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzen kann?

Besten Dank für jeden Rat,

Bijan Kafi

Hallo,
normalerweise schon oder als Einsatzwechseltätigkeit abscgreiben.
mfg.

Hallo Bijan,
wenn gewisse Voraussetzung gegeben sind handelt es sich hier um eine DH!
Voraussetzungen sind:
a) es bestand vorher ein eigener Hausstand ( kein „Kinderzimmer“)
b) der 1, Hausstand besteht nach wie vor
c) Belege für Mietanteil muss vorhanden sein.
Die beste Empfehlung wäre aber eine fachliche steuerliche Beratung wie z. B. ein Lohnsteuerhilfeverein.
Weiter kann ich jedoch ohne weitere Infos keine Ratschläge geben was ja dann einer Steuerberatung gleich käme u. die ist auf diesem Wege verboten !
Gruß Dieter-Wolf