Hallo Forumsuser,
aus gegeben Anlass habe die Frage bzgl. doppelter Haushaltsführung, da der Arbeitsort ca. 400km von der Heimat entfernt liegt.
Kann man eine doppelte Hausführung auch beim Finanzamt geltend machen, wenn man am Arbeitsort in einer Pension bzw. in einer Ferienwohnung untergebracht ist und privat bezahlt wird ? Eine Rechnung bzw Quittung liegt vor, oder muss zwingend ein Mietvertrag für die Nebenwohnung vorliegen ?
Vielen Dank im Voraus für Eure Beträge !
LG
Ralf