Doppelte Haushaltsführung - kostenlose Wohnung

Ein Arbeitnehmer unterhält eine Zweitwohung am Arbeitsplatz und das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung an. Diese Wohnung möchte er kündigen und am selben Ort kostenfrei bei Verwandten wohnen. Wir die doppelte Haushaltsführung weiter anerkannt. Sollte (auch bei kostenfreier Unterkunft) ein Mietvertrag geschlossen werden?

Gibt es bei dieser Konstellation etwas zu beachten?

Hallo,

ja, wird weiter anerkannt, der AN sollte sich aber davor hüten, irgendwelche Mietkosten absetzen zu wollen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Wie der Name „Doppelte Haushaltsführung“ schon sagt ist zwingend notwendig dass auch zwei in sich geschlossene Haushalte vorhanden sind die vom Arbeitnehmer auch geführt werden. Wenn er also kostenfrei bei Verwandten wohnt ist dies erst einmal noch kein Hinderungsgrund (er kann ja trotzdem selbständig dann die Nebenkosten zahlen). Nur muss das, wo er wohnt auch einen eigenen Haushalt darstellen. Wenn er also das „ehemalige Kinderzimmer“ bewohnt, aber sich mit den Verwandten Küche, Bad und Wohnzimmer teilt ist dies kein eigener Haushalt.

Und gerade in solchen Fällen würde ich beide Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen anfordern und - in diesem Fall - auch konkrete Grundrisse vom Haus der Verwandten aus denen diese zwei (wohnlich getrennten und eigenständig abschließbaren!) Haushalte hervor gehen.

LG

Tobi@s, der AN möchte „nur“ den Weg zur Arbeit im Rahmen der doppelten HH-Führung ansetzen (Dienstwagenversteuerung), keine Mietkosten oder ähnliches. Wird dies aus deiner Sicht auch nicht anerkannt? Grüße