Hallo!
MUSS der Arbeitnehmer in der Wohnung seines Hauptwohnsitzes Miete zahlen?
Könnte ein Arbeitnehmer nicht auch in der Wohnung eines Hauses mit eigenem Hausstand wohnen, das seine Eltern gekauft haben (und selber nicht bewohnen) und keine Miete verlangen, bzw. nur die NK vom Arbeitnehmer erhalten?
Er also nur ein Nutzungsrecht hat…
Vielen Dank im voraus
Nadja
Hallo!
MUSS der Arbeitnehmer in der Wohnung seines Hauptwohnsitzes
Miete zahlen?
Hallo Nadja,
muss er nicht. Wer behauptet denn so etwas?
Grüße
Chris
Hallo,
MUSS der Arbeitnehmer in der Wohnung seines Hauptwohnsitzes
Miete zahlen?
nein
Könnte ein Arbeitnehmer nicht auch in der Wohnung eines Hauses
mit eigenem Hausstand wohnen, das seine Eltern gekauft haben
(und selber nicht bewohnen) und keine Miete verlangen, bzw.
nur die NK vom Arbeitnehmer erhalten?
Er also nur ein Nutzungsrecht hat…
das geht auch
Bei unverheirateten Personen wird ein doppelter Haushalt grundsätzlich anerkannt. Mit der Zeit wird aber geprüft, ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen sich nicht in den Beschäftigungsort verlagert hat. Indizien sind nach Kommentar Schmidt zu § 9 EStG TZ 144, ob die Wohnung am Beschäftigungsort gleich oder größer als am ersten Wohnsitz ist, die Dauer der Tätigkeit am neuen Ort, die Anzahl der Rückfahrten zum ersten Wohnsitz, die Bindungen dorthin -alles, weil ein Unverheirateter ja seine Familie nicht am ersten Wohnsitz zurücklässt (Eltern gelten dafür nicht).
Viele Grüße
C.
Hallo,
also, wenn der Arbeitnehmer verheiratet ist und seine Frau am Hauptwonsitz studiert ist die doppelte Haushaltsführung auch ohne Mietzahlung in der Wohnung am Hauptwohnsitz (in der Wohnung am Zweitwohnsitz wird Miete gezahlt)möglich…?
Danke! Viele Grüße Nadja
Hallo!
Besteht am Lebensmittelpunkt ein (erster) eigener Hausstand, spielt es keine Rolle, ob für diesen ein Aufwand entsteht, weil jedenfalls bei berufsbedingtem Bezug einer weiteren auswärtigen Wohnung (zweiter eigener Hausstand) durch den Beruf veranlasste Mehraufwendungen entstehen.
Ciao!
Nemo