Doppelte Haushaltsführung mit Eigentumswohnung

Hallo,

habe ich ein Wahlrecht bei Doppelter Haushaltsführung mit Eigentumswohnung zwischen dem Absatz von Zinsen und Tilgung oder ansetzen einer ortsüblichen Miete als Werbungskosten / EST?
Dazu muss ich wohl noch erklären, dass ich die ortsübliche Miete ansetzen wollte, doch mein FA etwas dagegen hat und ich ihm jetzt irgendeinen stich und hiebfesten Beweis - Gesetz, Gerichtsbeschluss etc. liefern muss. Ansonsten werden mir nur die Kosten für Zins und Tilgung laut Bankbeleg anerkannt. Da ich aber einen großen Teil der Summe für diese Wohnung schon mitgebracht habe würde ich lieber jährlich die Miete absetzen. Man hat mir erzählt das so etwas gehen soll, nur wo etwas Handfestes dazu steht, nicht. Also bitte, falls es dazu etwas gibt, so schnell es geht, stichhaltiges Beweismaterial zum Wahlrecht, bzw. zur Anerkennung der Ansetzung der Miete.

hallo,

kann hier nicht helfen, da ich kein „stichhaltiges beweismaterial“ habe.

Hallo Jens,

da kenn ich mich nicht so gut aus, sorry.