Doppelte Haushaltsführung/Möblierte Wohnung

Angenommen, der Arbeitgeber bezahlt am neuen Arbeitsort ein möbliertes Appartment. Kann man dann trotzdem Doppelte Haushaltsführung geltend machen? Theoretisch sprechen ja zwei Dinge dagegen: Die Möblierung und die Tatsache, das der Arbeitgeber zahlen würde.

Angenommen, der Arbeitgeber bezahlt am neuen Arbeitsort ein
möbliertes Appartment. Kann man dann trotzdem Doppelte
Haushaltsführung geltend machen? Theoretisch sprechen ja zwei
Dinge dagegen: Die Möblierung und die Tatsache, das der
Arbeitgeber zahlen würde.

auch praktisch…

immer nur wenn eigene aufwendungen vorliegen, dann können auch werbungskosten existieren

gruß inder

Hallo,
Doppelte Haushaltsfuehrung kann natuerlich geltend gemacht werden, solange der alte Haushalt fortbesteht.
Die Kosten werden nach den steuerlichen Saetzen geltend gemacht, also z.B. Pauschalen fuer die Heimfahrten, Verpflegungspauschalen etc. Die Wohungskosten die der Arbeitgeber steuerfrei ersetzt, muessen von den insgesamt geltend gemachten Kosten abgezogen werden.
Gruss
Christoph