Doppelte haushaltsführung nebenkosten absetzen

Wir führen einen doppelten Haushalt, der vom Fiskus anerkannt ist. Nur dieses mal (wir sind immer noch bei Einsprüchen aus 2008) wurde vom FA lediglich die Miete ohne Nebenkosten als abzugsfähig erklärt und nicht die komplete Miete wie die Jahre zuvor (in 2007 z.B.). Gibt’s eine neue Rechtssprechung dazu? Es geht um eine möblierte 2.-Wohnung am Arbeitsort mit einer Pausch. Miete. Die Nebenkosten sind im Mietvertrag zwar extra ausgewiesen, werden aber nicht am Jahresende nachberechnet und erstattet oder so. Habe gerade im Internet recherchiert und finde überall nur, dass Nebenkosten ebenfalls abzugsfähig sind. Kann mir bitte jemand helfen?

Hallo pusechka,

da kann ich leider nicht helfen. Das ist eine Frage für einen Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo Pusechka!
Leider weiss ich auch nichts darüber. Frag’ vielleicht einfach mal beim FA nach mit welcher Begründung sie das gemacht haben.

Viele Grüße von schleberz

Zur Berechung von Nebenkosten könnte ich helfwen, nicht aber doppelte Haushaltsführung. Jedoch: Einspruch einlegen beim FA innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides!!! Und Steuerberater fragen

MfG MB