Doppelte Haushaltsführung - ohne Mietzahlung

Hi, möchte mal folgende Konstellation gerne erfahren.

Person X ist arbeitsbedingt umgezogen und hat nun eine zweite Wohnung und möchte eine doppelte Haushaltsführung anmelden.

Haushalt A eigene Wohnung mit Mietvertrag

Haushalt B ist im Haus der Eltern, allerdings komplett abgetrennt (eigenes Bad, Küche, Bett, eigener Hauseingang). Person X bezahlt dort allerdings keine reguläre Miete sondern beteiligt sich allerdings an allen anfallenden Kosten anteilmässig.

Haushalt A ist ja kein Problem, aber Haushalt B - reicht die Beteiligung an den Nebekosten für einen eigenen Hausstand?
Und wenn JA, kann man die Beteiligung an den Nebenkosten überhaupt nachweisen - da ja die Gesamtrechnungen für Abwasser, Strom usw. auf den Hauseigentümer die Eltern gehen.

Hallo Blue1471,

wenn die Eltern Wohnraum vermieten - auch im familiären Kreis - müssen sie Mieteinnahmen versteuern; bei der Verwandschaft macht das FA Zugeständnisse auf 50 % der ortsüblichen Miete.

So ist die Mietzahlung geregelt; wie dann die Eltern die Juged anderweitig unterstützen, spielt hier keine Rolle.

Die Nebenkosten können sehr wohl abgerechnet werden; Wasser nach Personen, vieles nach qm. Wenn keine Zwischenzähler vorhanden sind.

Hier bitte im Internet forschen oder nochmals nachfragen.

Wenn dies alles vertraglich fixiert ist und die Zahlung nachweislich - nicht bar - erfolgen, sollte eine Anerkennung zur doppelten Haushaltsführung möglich sein, wenn alle sonstigen Merkmale erfüllt sind.

Aber Vorsicht:

Ich kann nicht zu Hause ausziehen, eine eigenen Hausstand gründen und dann für meine Arbeitsstelle einen zweiten Wohnsitz geldend machen.

Achtung: Gefahr der Steuerhinterziehung.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

ja die doppelte Haushaltsführung ist nachgewiesen, wenn es Kosten an der Wohnung beim Arbeitsplatz gibt. Bei der Wohnung bei den Eltern muss es sich aber tatsächlich um eine abgeschlossene Wohnung handeln. Sie müssen aber ihrern Lebensmittelpunkt (Verein, Freunde etc.) nicht an den neuen Wohnort verlagern.

Hallo Blue1471,

normalerweise reicht dies nicht aus, besser wäre eine Bestätigung der Eltern, daß er für diese Wohnung Betrag X im Monat bezahlt.

hallo,

doppelte hh-führung verlangt zwei eigenständige haushalte.
sind die nicht gegeben, sollte zumindest ein „offizielles“ mietverhältnis (auch untermiete) bestehen.
dies ist grds. auch mit eltern möglich, allerdings richtet sich dann die mietzahlung an die eltern nach der ortsübliche miete (mind. 75%).

werden nur anteilig beiträge an den laufenden kosten geleistet, sollten diese nachvollziehbar, transparent und per abrechnung und überweisung laufen.
den eltern „100euro im monat in die hand zu drücken“, akzeptiert kein fa in deutschland.

saludos, borito