Hallo Experten, folgender Fall würde mich interessieren:
A und B hanbe eine eheähnliche Lebensgemeinschaft und wohnen zusammen in X. B wechselt den Job und zieht nach Y, fährt jedoch jedes Wochenende nach X zu A.
In Y wohnt er mietfrei bei seiner Mutter. Kann doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? Zumindest hinsichtlich der Heimfahrten und der Verpflegungskosten?
Was ist für den Fall, dass B bei seiner Mutter Miete zahlt, wenn es also einen Untermietvertrag gibt?
Danke für die Info!
Hallo Experten, folgender Fall würde mich interessieren:
In Y wohnt er mietfrei bei seiner Mutter. Kann doppelte
Haushaltsführung geltend gemacht werden? Zumindest
hinsichtlich der Heimfahrten und der Verpflegungskosten?
Hat er bei der Mutter nur ein Zimmer oder einen eigenen Haushalt? Dies setzt ja die Doppelte (!) Haushaltsführung voraus dass er einen doppelten Haushalt (!) hat.
Ich würde also sagen: keine Verpflegungskosten.
Mit den Heimfahrten ist es etwas anderes. Die kann er in diesem Fall als ganz normale „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle“ geltend machen.
Was ist für den Fall, dass B bei seiner Mutter Miete zahlt,
wenn es also einen Untermietvertrag gibt?
gibt es nur einen Untermietvertrag oder zahlt er tatsächlich Miete ??? In diesem Fall würde ich eher sagen: es ist doppelte Haushaltsführung. Dann würde ich es wie „Hotelzimmer“ oder so sehen, was Bauarbeiter dann auch bekommen würden. Jedenfalls würde ich mir die Mietzahlungen nachweisen lassen (ist ja klar da Werbungskosten eh nachzuweisen sind).
Danke für die Info!
Bitte