Hallo schworzl,
ich schätze die Lage folgendermaßen ein:
Der Lebensmittelpunkt ist definitiv am Erstwohnsitz, da fester Partner seit 6 Jahren und auch der komplette Freundeskreis hier ist.
Wieso ist P dann am Erstwohnsitz nicht gemeldet? Wie kann er/sie einen Zweitwohnsitz haben, ohne einen Erstwohnsitz zu haben? Wenn noch nicht gemeldet, sollte das unbedingt nachgeholt werden.
P hat Bedenken, dass die doppelte Haushaltsführung genehmigt wird, da Wohnung (Hauptwohnsitz) bei den Eltern.
Das sollte kein Problem darstellen, wenn es sich um eine separate Wohnung handelt (z. B. Einliegerwohnung). Denkbar ist auch eine Konstellation, in der P. eine Art Wohngemeinschaft mit seinen Eltern in einem Haus bildet. Entscheidend für beide Konstellationen ist, dass tatsächlich Kosten für den Erstwohnsitz entstehen (also z. B. Miete für die Wohnung, Kostenbeteiligung bei den Eltern etc.). Denn eine doppelte Haushaltsführung kann nur geltend gemacht werden, wenn man auch in finanzieller Hinsicht doppelt belastet ist.
Kann es andererseits Probleme mit der Pendlerpauschale wegen Zweitwohnsitzes beim Arbeitsort geben?
Wenn P. am Erstwohnsitz nicht gemeldet ist, wird es ihm schwerfallen, glaubhaft zu machen, dass der Weg zwischen Wohnsitz 1 und 2 als pendeln zu werten ist. Das Finanzamt kann natürlich argumentieren, dass es sich hierbei um Wochenendbesuche bei den Eltern / Freunden handelt. Deshalb dürfte es - wie oben schon gesagt - ausschlaggebend sein, ob P. nachweisbare Fixkosten am Wohnsitz 1 hat.
Was ist sinnvoller für die Steuer bei P? Pendlerpauschale über 160 km oder Doppelte Haushaltsführung?
Dass ist meines Wissen keine Frage der freien Wahl, oder?
Es gibt aus meiner Sicht zwei Konstellationen:
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P. hat am Wohnsitz 1 keine Kosten. Dann finanziert er faktisch nur einen Wohnsitz und kann deshalb keine Mehrbelastung geltend machen. Für die Pendlerpauschale zählt der Weg von der Wohnung zur Arbeit - das wäre in diesem Fall der Weg von Wohnsitz 2 zur Arbeit, der ja täglich zurückgelegt wird. Wohnsitz 1 spielt steuerlich keine Rolle.
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P. hat am Wohnsitz 1 reale Kosten für’s Wohnen, sagen wir mal 400 EUR/ Monat. Dann belaufen sich die jährlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung z. B. auf
12 * 300 EUR (Miete)
- 40 * 96 EUR (Fahrtkosten für 40 Heimfahrten).
Zusätzlich kann P. noch die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit von Wohnsitz 2 aus geltend machen.
Die Strecke von Wohnsitz 1 zur Arbeit kann nicht über die Pendlerpauschale geltend gemacht werden, da es sich hierbei nicht um den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz handelt.
Viele Grüße
tinastar