Doppelte Haushaltsführung / Pendlerpauschale

Hallo Zusammen,

ich habe eine schon mehrfach diskutierte Frage mit anderen Umständen.

Person „P“ ist 26 Jahre alt. Der Hauptwohnsitz besteht bei den Eltern (eigene Wohnung, aber nicht gemeldet).
Der Lebensmittelpunkt ist definitiv am Erstwohnsitz, da fester Partner seit 6 Jahren und auch der komplette Freundeskreis hier ist.

P arbeitet 160 km vom Erstwohnsitz entfernt, hat am Arbeitsort aber eine Wohnung. Diese ist auch als Zweitwohnsitz gemeldet. Hierfür werden 300€ Miete bezahlt.
P hat Bedenken, dass die doppelte Haushaltsführung genehmigt wird, da Wohnung (Hauptwohnsitz) bei den Eltern.
Kann es andererseits Probleme mit der Pendlerpauschale wegen Zweitwohnsitzes beim Arbeitsort geben?

Was ist sinnvoller für die Steuer bei P?
Pendlerpauschale über 160 km oder Doppelte Haushaltsführung?

Vielen Dank vorab und Grüße,
schworzl

Hallo schworzl,

ich schätze die Lage folgendermaßen ein:

Der Lebensmittelpunkt ist definitiv am Erstwohnsitz, da fester Partner seit 6 Jahren und auch der komplette Freundeskreis hier ist.

Wieso ist P dann am Erstwohnsitz nicht gemeldet? Wie kann er/sie einen Zweitwohnsitz haben, ohne einen Erstwohnsitz zu haben? Wenn noch nicht gemeldet, sollte das unbedingt nachgeholt werden.

P hat Bedenken, dass die doppelte Haushaltsführung genehmigt wird, da Wohnung (Hauptwohnsitz) bei den Eltern.

Das sollte kein Problem darstellen, wenn es sich um eine separate Wohnung handelt (z. B. Einliegerwohnung). Denkbar ist auch eine Konstellation, in der P. eine Art Wohngemeinschaft mit seinen Eltern in einem Haus bildet. Entscheidend für beide Konstellationen ist, dass tatsächlich Kosten für den Erstwohnsitz entstehen (also z. B. Miete für die Wohnung, Kostenbeteiligung bei den Eltern etc.). Denn eine doppelte Haushaltsführung kann nur geltend gemacht werden, wenn man auch in finanzieller Hinsicht doppelt belastet ist.

Kann es andererseits Probleme mit der Pendlerpauschale wegen Zweitwohnsitzes beim Arbeitsort geben?

Wenn P. am Erstwohnsitz nicht gemeldet ist, wird es ihm schwerfallen, glaubhaft zu machen, dass der Weg zwischen Wohnsitz 1 und 2 als pendeln zu werten ist. Das Finanzamt kann natürlich argumentieren, dass es sich hierbei um Wochenendbesuche bei den Eltern / Freunden handelt. Deshalb dürfte es - wie oben schon gesagt - ausschlaggebend sein, ob P. nachweisbare Fixkosten am Wohnsitz 1 hat.

Was ist sinnvoller für die Steuer bei P? Pendlerpauschale über 160 km oder Doppelte Haushaltsführung?

Dass ist meines Wissen keine Frage der freien Wahl, oder?

Es gibt aus meiner Sicht zwei Konstellationen:

  1. P. hat am Wohnsitz 1 keine Kosten. Dann finanziert er faktisch nur einen Wohnsitz und kann deshalb keine Mehrbelastung geltend machen. Für die Pendlerpauschale zählt der Weg von der Wohnung zur Arbeit - das wäre in diesem Fall der Weg von Wohnsitz 2 zur Arbeit, der ja täglich zurückgelegt wird. Wohnsitz 1 spielt steuerlich keine Rolle.

  2. P. hat am Wohnsitz 1 reale Kosten für’s Wohnen, sagen wir mal 400 EUR/ Monat. Dann belaufen sich die jährlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung z. B. auf
    12 * 300 EUR (Miete)

  • 40 * 96 EUR (Fahrtkosten für 40 Heimfahrten).

Zusätzlich kann P. noch die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit von Wohnsitz 2 aus geltend machen.

Die Strecke von Wohnsitz 1 zur Arbeit kann nicht über die Pendlerpauschale geltend gemacht werden, da es sich hierbei nicht um den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz handelt.

Viele Grüße
tinastar

Hallo tinastar,

vielen Dank für die schnelle Auskunft.

Ich habe mich ein wenig schlecht ausgedrückt/nicht ausführlich.

„P“ ist am Hauptwohnsitz gemeldet, auch als Hauptwohnsitz.
Hat hier auch eine eigene Wohnung.
Wie muss der Nachweis gebracht werden für die Ausgaben? Muss es hier Kontoauszüge geben? Sowas in der Art gibt es leider nicht. Es gibt allerdings einen Mietvertrag, die Kosten werden aber Bar bezahlt.

Was ist hier die sinnvollere Variante?
Da in diesem Fall die Pendlerpauschale doch greifen müsste?

Danke und beste Grüße,
schworzl

Hallo , also erstmal würde es mich wundern wenn das Finanzamt einen anderen Wohnsitz als den gemeldeten annimmt . Wo gibt er denn die Steuererklärung ab , beim Wohnsitz der Eltern ? Dann kommt es darauf an ob er bei einer Montage , bzw Zeitfirma arbeitet , dann kann und muss er die Dienstreisepauschale pro Arbeitstag anziehen . macht 320 km x 0,30€ x ca 220 Arbeitstage = 21120,00 € als Werbungskosten , damit ist eigentlich schon die Maxgrenze der Werbungskosten abgedeckt . Das geht auch selbst wenn er 365 Tage auf der selben Baustelle ist . Ist jedoch seine feste Firma 160 km weg kann er nur Fahrten zwischen wohnung und Arbeitsstätte absetzen , was dann nur 0,30 € pro Entfernungskilometer sind . Also 160 x 0,30€ x 220 Tage = 10560,0€ , dann noch die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von min . 8 Stunden , dann reicht es auch . Wenn er allerdings von der Zweitwohnung Auch so 20 bis 30 km zur Arbeit fährt müsste man mal eine Vergleichsrechnung aufstellen . Ich würde aber die Dienstreisepauschale vorziehen . MfG Ullrich

Hallo,

Es gibt allerdings einen Mietvertrag, die Kosten werden aber Bar bezahlt.

In diesem Fall würde ich den Mietvertrag als Kopie einreichen. Es ist natürlich wichtig, dass der Vermieter die Einnahmen auch versteuert :smile: Wenn P. das Vermietungsverhältnis beim Finanzamt angibt, machen die sicherlich einen Quercheck.

Wenn bei der Versteuerung des Vermieters/Ps Eltern alles in Ordnung ist, kann er seine Erklärung wie folgt ausfüllen:

  • In der Anlage N gibt er bei „Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte“ die Distanz zwischen deinem 2.-Wohnsitz und deinem Arbeitgeber an plus die Anzahl der Tage, an denen er den Weg zurücklegt (ganz normal, so, als ob er am 2.-Wohnsitz den Hauptwohnsitz hätte).

  • Dann gibt er die doppelte Haushaltsführung an (im Elster Programm ganz einfach).
    Einfach in Zeile 66 die 160 km und die Anzahl der Fahrten eintragen. Das Programm rechnet unten den korrekten Betrag allein aus.
    In Zeile 73 trägt er die Adresse der 2.-Wohnung ein und die Mietkosten, die im Jahr für die Wohnung entstanden sind.
    In Zeile 77 kann er bei „Sonstige Aufwendungen“ noch Umzugskosten angeben, wenn er in 2012 erst in den 2.-Wohnsitz eingezogen ist.

  • P sollte der Steuererklärung unbedingt Nachweise für die Höhe der Mietkosten für den Zweitwohnsitz (ggf. auch für die Umzugskosten) beifügen.

Viele Grüße
tinastar

PS: Ich empfehle P, zukünftig Mieten und andere regelmäßige Zahlungen über Konten laufen zu lassen - wenn sich das Finanzamt jetzt querstellt, hat er nämlich Pech gehabt :wink:

HALLO, DER EXPERTE IST KURZZEITIG NICHT VERFÜGBAR.

VIEL ERFOLG DER FRAGEN BEI ANDEREN EXPERTEN.

IN VERTRETTUNG „PAUL“.

Hallo schworzl,
die Frage ist eigentlich nicht direkt zu beantworten.
Man muß hier abwägen, wo man finanziell besser steht.
Bei der Zweitwohnung kann nicht nur die Miete, sondern
auch die alle Nebenkosten und Heimfahrten abgesetzt werden. Bei der Kilometerpauschale sind nur die ent-
sprechenden einfache Kilometerentfernung anzusetzen.
Selbstverständlich kann die Kilometerpauschale abge-
setzt werden. Nur manche Finanzämter lehnen es ab und
man muß die Zweitwohnung absetzen. Die muß man von Fall
zu Fall prüfen.

Gruß tilgba

Hallo schworzl,

wenn ich richtig verstehe, dann Erstwohnsitz = Hauptwohnsitz?

Dann also doppelte Haushaltsführung. Kosten für Aufwendungen am Arbeitsort abziehbar, wenn am Erst-WS ein eigener Hausstand bestand.
Fahrtkosten zu Erst-WS sind auf jeden Fall abziehbar, auch wenn keine Kosten/kein eigener Hausstand an Erst-WS.

Wo soll das Problem sein, wenn dHH anerkannt wird?

Da man hier einiges übersehen kann würde ich doch den Weg zu einem Fachmann empfehlen, ein Forum kann in diesem Fall nicht alles abklären.

Hoffe das hilft etwas,
viele Grüße
hjs

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die reichlichen Antworten.
Ich versuche alle Fragen hier gesammelt zu beantworten.

Die Steuererklärung wird beim Erstwohnsitz/bei den Eltern von P abgegeben.

P ist in einer Festanstellung. 160 km vom Erstwohnsitz entfernt.
Die Wohnung bei der Arbeitsstelle ist 40 km von der Arbeitsstelle entfernt. Dafür fallen bei P 300€ Warmmiete an.

P hat Bedenken, dass der doppelte Haushalt genehmigt wird, da Erstwohnsitz bei den Eltern.
Hier gibt es wohl häufiger Probleme.

In der Vergleichsrechnung kommt bei beiden Varianten wohl ziemlich das selbe raus.

Offene Fragen von P:

Welchen Nachweis kann das Finanzamt für die Kilometerpauschale anfordern?

Besteht die Möglichkeit die doppelte Haushaltsführung abzusetzen, sollte die Pendlerpauschale abgelehnt werden?

Vielen Dank und viele Grüße,
schworzl.

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die reichlichen Antworten.
Ich versuche alle Fragen hier gesammelt zu beantworten.

Die Steuererklärung wird beim Erstwohnsitz/bei den Eltern von
P abgegeben.

P ist in einer Festanstellung. 160 km vom Erstwohnsitz
entfernt.
Die Wohnung bei der Arbeitsstelle ist 40 km von der
Arbeitsstelle entfernt. Dafür fallen bei P 300€ Warmmiete an.

P hat Bedenken, dass der doppelte Haushalt genehmigt wird, da
Erstwohnsitz bei den Eltern.
Hier gibt es wohl häufiger Probleme.

In der Vergleichsrechnung kommt bei beiden Varianten wohl
ziemlich das selbe raus.

Offene Fragen von P:

Welchen Nachweis kann das Finanzamt für die Kilometerpauschale
anfordern?

Alle möglichen Belege, aus denen die gefahren km hervorgehen (Werkstattrechnungen, TÜV-Berichte, ect)

Besteht die Möglichkeit die doppelte Haushaltsführung
abzusetzen, sollte die Pendlerpauschale abgelehnt werden?

Evtl qualifieziert das FA von sich aus um. Falls nein kann Antrag auf Ansatz der Kosten als dHH gestellt werden. Vmtl aber erst im Einspruchsverfahren.

Vielen Dank und viele Grüße,
schworzl.