Hallo,
wenn im kompletten Jahr 2010 eine doppelte Haushaltsführung bestanden hat.
Man aber schon mitte Dezember 2009 die Wohnung am Zweitwohnsitz renovieren konnte, dürfen dann die Rechnungen für die Renovierung der Zweitwohnung die das Datum 2009 tragen steuerlich im Lohnsteuerjahresausgleich 2010 abgesetzt werden?
Gruß