Angenommen, man wohnt in A, und arbeitet schon mehrere Jahre in B. Nun will man mit seiner Partnerin eine Wohnung an seinen Lebensmittelpunkt C beziehen - und eine Zweitwohnung in B.
Was muss man dann beachten, um die doppelte Haushaltsführung beantragen zu können?
Ist die Reihenfolge wichtig, in der man die Wohnungen am neuen Wohnort C bzw. am Arbeitsort B begründet? Und falls ja, sind dabei die Mietbeginne, die Schlüsselübergaben oder die tatsächliche Einzugstermine entscheidend?
Und ab wann genau kann man die Verpflegungspauschale beanspruchen - ab dem Einzugstermin am Zweitwohnsitz?
Das ist alles nicht so einfach nach einem Schema zu lösen.
Wichtig sind vor allem:
die berufliche Veranlassung
der Mittelpunkt der Lebensinteressen
das bestehen eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt, einschließlich Kostenbeteiligung und Pipapo
Alles andere ist nicht so wichtig. Das mit der genauen zeitlichen Abfolge und dem Ummelden ist nebensächlich, aber natürlich kommt dem indizielle Bedeutung zu. Die Verpflegungsmehraufwendungen sind nur an den tatsächlichen Abwesenheitstagen ansetzbar, und auch nur in den ersten drei Monaten, aber das sagte @duck313 ja bereits.
Die übrigen Anforderungen kenne ich, nur die Frage nach der zeitliche Abfolge war für mich ungelöst. An den restlichen Punkten wird es wohl nicht scheitern