Hallo,
Angenommen das FA aktzeptiert die Renovierungskosten einer ETW im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht, die doppelte Haushaltsführung mit AfA etc. allerdings schon. Wäre dies gerechtfertigt? Angenommen das FA würde dies damit rechtfertigen, dass die runtergebrochenen Renovierungskosten über denen einer vergleichsweisen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) einer Mietwohnung liegen. Wäre dies gerechtfertigt?
Ja.
eine Mietwohnung könnte doch ebenfalls on top auf die Miete renoviert werden??
Es geht nicht um das OB, sondern um die Höhe der Kosten. Eben um die vergleichsweisen Mietkosten. Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien: „Steht die Zweitwohnung im Eigentum des Arbeitnehmers, sind die Aufwendungen in der Höhe als notwendig anzusehen, in der sie der Arbeitnehmer als Mieter für eine nach Größe, Ausstattung und Lage angemessene Wohnung tragen müsste.“
Angenommen das FA würde weiterhin die Grunderwerbsteuer und die angefallenen Notarkosten nicht akzeptieren, wie ist dies zu sehen?
Na wenn jetzt schon die Kosten über denen liegen die anerkannt werden, wird es natürlich nicht besser, wenn noch höhere geltend gemacht werden sollen. Außerdem klingen Anschaffungskosten stark nach AfA, die man ja bereits geltend macht. Und ein Teil der Anschaffungskosten können ohnehin nicht abgeschrieben werden.
Daneben sind solche Geschichten mit Immobilien und insbesondere die gezielte Gestaltung steuerlicher Aspekte einer der wenigen Dinge, wo es sich lohnt einen Vertreter der steuer beratenden Berufe aufzusuchen. Es gibt kaum ein Feld, wo es derart viel Hörensagen gibt und Fehler gemacht werden können. Fehler die einem vielleicht erst Jahre später auf die Füsse fallen, wenn es für eine Gestaltung schon zu spät ist. Der weiß dann auch so eine windelweiche Formulierung wie „eine nach Größe, Ausstattung und Lage angemessene Wohnung“ mit konkreten Zahlen zu fühlen.
Grüße