Doppelte haushaltsführung renovierungskosten

es stellt sich folgende theoretische Frage:

Angenommen das FA aktzeptiert die REnovierungskosten einer ETW im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht, die doppelte Haushaltsführung mit AfA etc. allerdings schon. Wäre dies gerechtfertigt? Angenommen das FA würde dies damit rechtfertigen, dass die runtergebrochenen Renovierungskosten über denen einer vergleichsweisen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) einer Mietwohnung liegen. Wäre dies gerechtfertigt? eine Mietwohnung könnte doch ebenfalls on top auf die Miete renoviert werden??

Angenommen das FA würde weiterhin die Grunderwerbsteuer und die angefallenen Notarkosten nicht akzeptieren, wie ist dies zu sehen?

danke

Angenommen das FA aktzeptiert die REnovierungskosten einer ETW
im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht, die doppelte
Haushaltsführung mit AfA etc. allerdings schon. Wäre dies
gerechtfertigt?

nun ist erst mal die Frage: welches ist die „Hauptwohnung“ und welche Wohnung der „doppelte Haushalt“? Ich glaube kaum dass sich jemand als Zweitwohnung eine ETW zulegt (da ja sehr oft „nur auf zeitliche Beschränkung“). Somit vermute ich dass die ETW die Hauptwohnung ist und die Zweitwohnung eine angemietete. In dem Fall wären die Renovierungskosten der ETW logischerweise nicht abzugsfähig da ja nur die Kosten für die Zweitwohnung anzuerkennen sind.

Angenommen das FA würde weiterhin die Grunderwerbsteuer und
die angefallenen Notarkosten nicht akzeptieren, wie ist dies
zu sehen?

wenn - wie vermutet - die ETW die Erstwohnung ist kann das auch nicht abgesetzt werden.

Hallo,
erst mal vielen Dank für die Antwort. Aber der SV ist wirklich so wie dargestellt. Die ETW ist der Zweitwohnsitz und der Hauptwohnsitz wäre in einer eigentständigen abgeschlossenen Wohnung im Elternhaus. Die Frage bezieht sich also auf die Annahme, dass die ETW (welche auf vom FA anerkannt wurde in der Aufgabenstellung) die Zweitwohnung im Rahmen der dopptelten Haushaltsführung ist und renoviert wurde.

Danke bereits vorab.
Juli

Hallo,

Angenommen das FA aktzeptiert die Renovierungskosten einer ETW im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht, die doppelte Haushaltsführung mit AfA etc. allerdings schon. Wäre dies gerechtfertigt? Angenommen das FA würde dies damit rechtfertigen, dass die runtergebrochenen Renovierungskosten über denen einer vergleichsweisen Mietkosten (inkl. Nebenkosten) einer Mietwohnung liegen. Wäre dies gerechtfertigt?

Ja.

eine Mietwohnung könnte doch ebenfalls on top auf die Miete renoviert werden??

Es geht nicht um das OB, sondern um die Höhe der Kosten. Eben um die vergleichsweisen Mietkosten. Auszug aus den Lohnsteuerrichtlinien: „Steht die Zweitwohnung im Eigentum des Arbeitnehmers, sind die Aufwendungen in der Höhe als notwendig anzusehen, in der sie der Arbeitnehmer als Mieter für eine nach Größe, Ausstattung und Lage angemessene Wohnung tragen müsste.“

Angenommen das FA würde weiterhin die Grunderwerbsteuer und die angefallenen Notarkosten nicht akzeptieren, wie ist dies zu sehen?

Na wenn jetzt schon die Kosten über denen liegen die anerkannt werden, wird es natürlich nicht besser, wenn noch höhere geltend gemacht werden sollen. Außerdem klingen Anschaffungskosten stark nach AfA, die man ja bereits geltend macht. Und ein Teil der Anschaffungskosten können ohnehin nicht abgeschrieben werden.

Daneben sind solche Geschichten mit Immobilien und insbesondere die gezielte Gestaltung steuerlicher Aspekte einer der wenigen Dinge, wo es sich lohnt einen Vertreter der steuer beratenden Berufe aufzusuchen. Es gibt kaum ein Feld, wo es derart viel Hörensagen gibt und Fehler gemacht werden können. Fehler die einem vielleicht erst Jahre später auf die Füsse fallen, wenn es für eine Gestaltung schon zu spät ist. Der weiß dann auch so eine windelweiche Formulierung wie „eine nach Größe, Ausstattung und Lage angemessene Wohnung“ mit konkreten Zahlen zu fühlen.

Grüße

Hallo,

Die ETW ist der Zweitwohnsitz und der
Hauptwohnsitz wäre in einer eigentständigen abgeschlossenen
Wohnung im Elternhaus.:

pardon, aber das ist überhaupt kein doppelter Haushalt mehr, denn hier wurde ja wohl eindeutig der Mittelpunkt der Lebensinteressen verlegt.

Gruß
Lawrence