Angenommen jemand sucht sich eine Zweitwohnung um nicht jeden Tag über 130km einfach Richtung zum Arbeitsplatz fahren zu müssen.
Frage: Kann für die Steuererklärung 2007 eine Pauschale von 561.-Euro für die Umzugskosten angesetzt werden?
Hinweis: Der Arbeitsplatz wurde nicht neu eingenommen. Es wurde im Jahr 2006 eine Zweitwohnung aufgegeben (Eigenbedarfskündigung) und im Jahr 2007 wieder eine Wohnung angemietet, da die Fahrerei auf Dauer kaum zu machen ist. Danke für eure Tipps.
Bei Umzug im Rahmen der Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann die Pauschale nicht berücksichtigt werden.
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r9.11…
R 9.11 LStR 2008 Absatz 9.
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