Erst einmal ein herzliches Hallo.
Nehmen wir einmal an jemand hätte eine 1-Zimmer-Wohnung am Ort seiner
Arbeitsstätte. Diese besteht auch schon, na sagen wir mal 2 Jahre.
Die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnung beträgt ca. 150 Km.
Hier jetzt meine Wissenslücken:
Sind die wöchentlichen Fahrten zur Arbeitsstätte und damit zum Ort der doppelten Haushaltsführung auch im zweiten Jahr „uneingeschränkt“ als Werbungskosten absetzbar.?
Oder gibt es hier eine Einschränkung, auf zum Beispiel die ersten 3 Monate nach Beginn der doppelten Haushaltsführung?
Vielen Dank. Und noch schöne Pfingsten.
Erst einmal ein herzliches Hallo.
Danke, ebenso
Sind die wöchentlichen Fahrten zur Arbeitsstätte und damit zum
Ort der doppelten Haushaltsführung auch im zweiten Jahr
„uneingeschränkt“ als Werbungskosten absetzbar.?
Ja ! Es gab früher mal eine 2-jährige Befristung, diese ist aber mittlerweile, nach Urteil des BVerfG, wieder zurückgeommen.
Danke für die schnelle Antwort.
Wo genau könnte jemand das denn nachlesen wenn er es bräuchte.
Zu beachten wäre hierbei aber der „Laienstatus“.
Quelle im Einkommensteuergesetz
Hi !
Der Passus findet sich im § 9 Absatz 1 Nr. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz 2001 und 2002.
Da sich der Satz
„Der Abzug der Aufwendungen ist bei einer Beschäftigung am selben Ort auf insgesamt zwei Jahre begrenzt.“
nun micht mehr im Gesetz befindet, ist damit die Befristung aufgehoben.
BARUL76
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