Doppelte Haushaltsführung und häufige Heimfahrten

Hallo liebe Steuerexperten,

ich werde eine neue Arbeit (ganz normal als Arbeitnehmer) in einer anderen Stadt aufnehmen(Entfernung: 70 km).
Wegen der zu erwartenden Arbeitszeiten und der ungleichmäßigen Arbeitsverteilung wird es sich sicher anbieten, dass ich öfters abends nicht heim- und morgens wieder hinfahre, sondern am Arbeitsort schlafe.

Geplante Aufteilung der Aufenthalte:

(1) Häufige Heimfahrten, also ca zwei von vier Nächten unter der Woche daheim.

(2) An den anderen zwei Tagen abends lang arbeiten.
Wegen (2) muss ich da irgendwo schlafen, vermutlich ist eine eigene Wohnung mit 25qm dafür deutlich billiger als ein Hotel.

Frage:
Kann ich sowohl die Kosten für die (1) Heimfahrten, so oft sie anfallen, als auch (2) die Kosten für die Wohnung steuerlich geltend machen?

Danke, viele Grüße
der Neu-Pendler

Hallo,

ja die Kosten können Sie steuerlich absetzen. Ich rate Ihnen aber wegen der Komplexität mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Kontakt aufzunehmen.

  1. Miete voll asetzbar.
  2. sog. Familienheimfahrten (0,30 € / tatsächl. gefahrenem Km)
  3. berufl. Umzugskosten

Hallo liebe Steuerexperten,

ich werde eine neue Arbeit (ganz normal als :Arbeitnehmer) in
einer anderen Stadt aufnehmen(Entfernung: 70 km).
Wegen der zu erwartenden Arbeitszeiten und der :ungleichmäßigen
Arbeitsverteilung wird es sich sicher anbieten, dass :ich
öfters abends nicht heim- und morgens wieder :hinfahre, sondern
am Arbeitsort schlafe.

Geplante Aufteilung der Aufenthalte:

(1) Häufige Heimfahrten, also ca zwei von vier Nächten unter
der Woche daheim.

(2) An den anderen zwei Tagen abends lang arbeiten.
Wegen (2) muss ich da irgendwo schlafen, vermutlich ist eine
eigene Wohnung mit 25qm dafür deutlich billiger als ein Hotel.

Frage:
Kann ich sowohl die Kosten für die (1) Heimfahrten, so oft sie
anfallen, als auch (2) die Kosten für die Wohnung steuerlich
geltend machen?

Danke, viele Grüße
der Neu-Pendler

Hallo, zu (1):

Sie müssen überlegen ob Sie ENTWEDER die tatsächlichen Kosten der Familienheimfahrten ansetzen ODER nur eine Familienheimfahrt pro Woche (Kilometerpauschale / km x 0,30€) und alle anderen Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung.

Alle anderen Aufwendungen beinhaltet dann noch:

  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Kosten der Zweitwohnung (Miete, Steuer etc.)
  • Umzugskosten

Alle anfallenden Kosten und dazu die tatsächlichen Fahrtkosten anzusetzen schließt der Gesetzgeber aus.

Ich hoffe ich konnte helfen, AoG, Björn

ja das hilft! vielen Dank für die Infos!

danke! Mit Euren beiden Antworten hab ich jetzt ja schon eine gute Orientierung, aber wahrscheinlich lohnt sich für die erste Steuererklärung dann tatsächlich mal ein Steuerberater… vG Neu-Pendler