Hallo,
ich würde gerne wissen, was die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung ( eigener Wohnsitz? wie regelmäßig Heimfahrten? etc)sind, um steuerfreien Mietzuschuss und Fahrtkosten vom AG zu bekommen. Und macht es einen Unterschied wenn statt dem Miet-/Fahrtkosten-Zuschuss des AG am Jahresende diese Aufwände über die Steuererklärung angegeben werden?
Eine steuerfreie Zahlung des AG bringt natürlich wesentlich mehr als ein Werbungskostenabzug in der Steuererklärung.
Alles zum Thema ist geregelt im § 9 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/
und in der R 43 LStR
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Weitere Infos findet man auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung, die z. B: auf http://www.hmdf.hessen.de unter Vordrucke downloadbar ist.