Doppelte Haushaltsführung und Werbungskosten

Hallo!
Ab nächstem Jahr wird A (Wohnsitz in Frankreich) in Bayern arbeiten und muss in Deutschland versteuern.
A hat in Frankreich ein Haus und die Rest-Familie (aber nicht verheiratet, Lohnsteuerklasse 1) bleibt auch dort wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden wird A in Frankreich oder die Familie in Bayern verbringen.
Kann jemand zu diesem Sachverhalt eine Aussage treffen dahingehend ob A die Steuervorteile der doppelten Haushaltsführung, Werbungskosten etc. nutzen kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?
Kann darf A seinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste er den nach D verlegen.

Wie werden Werbungskosten generell angerechnet?
A zahlt Abgaben (Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.), macht am Ende des Jahres eine Steuiererklärung, gibt hier seine Ausgaben (Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung) an und bekommt dann von den Finanzbehörden diese Ausgaben 1:1 zurück erstattet(voraussetzung natürlich die Erklärung ginge ohne Beanstandung durch)?
Oder hat man dann nur ein Recht auf anteilige Erstattung der Werbungskosten?
Gibt es eine Maximalgrenze der rückerstattungsfähigen Kosten?

Beispiel: Man hat 1 mal wöchentlich eine Heimfahrt, 1000 km (hin und rück) mal 0,30 € pro Kilometer und das ganze 30 mal im Jahr das sind ja schon 9000€, kann dann soviel zu 100% Abgesetzt werden und wird auch erstattet??
Dann noch Mieten, etc. dazu?

Das kann ich mir kaum vorstellen?

Wer hat hiervon Ahnung oder Erfahrung!

Wer hat hiervon Ahnung oder Erfahrung!

Jeder Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein!

Eine komplette Beratung ist hier nicht möglich, aber die Vorasusetzungen der dopp. Haushaltsführung erscheinen erfüllt und wenn Sie sich mal die Anlage N ansehen, dürften Sie damit auch zurcht kommen!

E.

Hi,

Kann jemand zu diesem Sachverhalt eine Aussage treffen
dahingehend ob A die Steuervorteile der doppelten
Haushaltsführung, Werbungskosten etc. nutzen kann/darf

doppelter Haushalt ist beruflich veranlasst

oder
spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in
F liegt?

egal

Kann darf A seinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen

das ist für die Anerkennung des doppelten Haushalts notwendig

oder
müsste er den nach D verlegen.

in D nur Zweitwohnsitz, nicht mehr als 60qm Wohnung

Wie werden Werbungskosten generell angerechnet?
A zahlt Abgaben (Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.), macht am
Ende des Jahres eine Steuiererklärung, gibt hier seine
Ausgaben (Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung) an und
bekommt dann von den Finanzbehörden diese Ausgaben 1:1 zurück
erstattet

nein, die Aufwendungen werden nicht! erstattet. Sie werden nur bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen und führen zu einer niedrigeren Steuerbelastung, also einer anteiligen Steuererstattung.

Gibt es eine Maximalgrenze der rückerstattungsfähigen Kosten?

mehr als eine Reduzierung auf Steuer 0 ist in der Regel nicht drin

Beispiel: Man hat 1 mal wöchentlich eine Heimfahrt, 1000 km
(hin und rück) mal 0,30 € pro Kilometer und das ganze 30 mal
im Jahr das sind ja schon 9000€, kann dann soviel zu 100%
Abgesetzt werden und wird auch erstattet??
Dann noch Mieten, etc. dazu?

aber nur die in Deutschland

Das kann ich mir kaum vorstellen?

Wer hat hiervon Ahnung oder Erfahrung!

nähere Informationen beim Steuerberater oder falls man sich selbst einlesen will: Steuersparerklärung = PC Programm für die Erstellung der Steuererklärung mit Buch über Details zum deutschen Steuerrecht
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12529&softCach…

Schöne Grüße
C.

Danke!