Hallo!
Ab nächstem Jahr wird A (Wohnsitz in Frankreich) in Bayern arbeiten und muss in Deutschland versteuern.
A hat in Frankreich ein Haus und die Rest-Familie (aber nicht verheiratet, Lohnsteuerklasse 1) bleibt auch dort wohnen und arbeiten.
Die Wochenenden wird A in Frankreich oder die Familie in Bayern verbringen.
Kann jemand zu diesem Sachverhalt eine Aussage treffen dahingehend ob A die Steuervorteile der doppelten Haushaltsführung, Werbungskosten etc. nutzen kann/darf oder spricht hier die Tatsache dagegen, dass der andere Wohnsitz in F liegt?
Kann darf A seinen 1. Wohnsitz in Frankreich belassen oder müsste er den nach D verlegen.
Wie werden Werbungskosten generell angerechnet?
A zahlt Abgaben (Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.), macht am Ende des Jahres eine Steuiererklärung, gibt hier seine Ausgaben (Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung) an und bekommt dann von den Finanzbehörden diese Ausgaben 1:1 zurück erstattet(voraussetzung natürlich die Erklärung ginge ohne Beanstandung durch)?
Oder hat man dann nur ein Recht auf anteilige Erstattung der Werbungskosten?
Gibt es eine Maximalgrenze der rückerstattungsfähigen Kosten?
Beispiel: Man hat 1 mal wöchentlich eine Heimfahrt, 1000 km (hin und rück) mal 0,30 € pro Kilometer und das ganze 30 mal im Jahr das sind ja schon 9000€, kann dann soviel zu 100% Abgesetzt werden und wird auch erstattet??
Dann noch Mieten, etc. dazu?
Das kann ich mir kaum vorstellen?
Wer hat hiervon Ahnung oder Erfahrung!