Doppelte Haushaltsführung/ Veranlagung Schweiz

Ein Arbeitnehmer arbeitet für 3 Monate in der Schweiz (Zürich), hat dort dann auch seinen (Zweit-)Wohnsitz. Gleichzeitig hält er seinen eigenen Hausstand in D aufrecht.

Gemäß DBA wird wohl das schweizer Einkommen in CH versteuert und in D dem Progressionsvorbehalt unterworfen.

Frage: Ist hier eine Einkommensteuererklärung in der Schweiz notwendig, um dort die Steuerlast zu mindern? Wenn ja, gibt es im Steuerrecht von CH auch den Sachverhalt der DHF? Quellen?

Gracias

musician1978

Hi musician1978

In der Schweiz gibt es für solche Fälle die so genannte Quellensteuer. Der ausländische Arbeitnehmer muss keine Steuererklärung ausfüllen, sondern es werden ihm monatlich die Steuern direkt von Lohn abgezogen. Einzige Ausnahme sind Personen, welche mehr als Fr. 120’000.00 Jahreseinkommen in der Schweiz erzielen.

Weiter kann ich dir leider nicht helfen. Ich weiss nicht was DHF und DBA bedeuten.

Grüsschen
Mauerflower