Ein Arbeitnehmer arbeitet für 3 Monate in der Schweiz (Zürich), hat dort dann auch seinen (Zweit-)Wohnsitz. Gleichzeitig hält er seinen eigenen Hausstand in D aufrecht.
Gemäß DBA wird wohl das schweizer Einkommen in CH versteuert und in D dem Progressionsvorbehalt unterworfen.
Frage: Ist hier eine Einkommensteuererklärung in der Schweiz notwendig, um dort die Steuerlast zu mindern? Wenn ja, gibt es im Steuerrecht von CH auch den Sachverhalt der DHF? Quellen?
Gracias
musician1978