die einfache Entfernung zwischen Erstwohnsitz und der Arbeitsstätte beträgt ca. 500 km von denen 300km durch den Arbeitgeber erstattet werden. Er sieht diese Fahrt als Dienstfahrt und erstattet die gesamte Reise von insgesamt 600km. Jetzt möchte der AN jedoch trotzdem die eigentlich fehlenden 400 km von der Steuer ansetzen, was nur über doppelte HF geht, somit 200 km einfach als Familienheimfahrt deklarieren. Das Finanzamt lehnt das aber ab, mit der Begründung, das ja die erstattenten 600 km schon weit über den von mir maximal ansetzbaren 500km liegen. ISt das so vertretbar, da diese 200km einfach doch privater Aufwand sind und die restlichen 300 km beruflicher Aufwand dessen Kosten erstattet werden. Lohnt sich hier ein Einspruch?
Danke vorab bei Hilfestellungen, Gruß Andreas
die einfache Entfernung zwischen Erstwohnsitz und der
Arbeitsstätte beträgt ca. 500 km von denen 300km durch den
Arbeitgeber erstattet werden. Er sieht diese Fahrt als
Dienstfahrt und erstattet die gesamte Reise von insgesamt
600km.
Wieso sieht der AG 300km von 500 als Dienstfahrt an.
Jetzt möchte der AN jedoch trotzdem die eigentlich
fehlenden 400 km von der Steuer ansetzen, was nur über
doppelte HF geht, somit 200 km einfach als Familienheimfahrt
deklarieren. Das Finanzamt lehnt das aber ab, mit der
Begründung, das ja die erstattenten 600 km schon weit über den
von mir maximal ansetzbaren 500km liegen. ISt das so
vertretbar, da diese 200km einfach doch privater Aufwand sind
und die restlichen 300 km beruflicher Aufwand dessen Kosten
erstattet werden. Lohnt sich hier ein Einspruch?
Zunächst einfach nochmal darstellen, warum der AG einen Teil der Strecke als Dienstfahrt erstattet. Dafür muss es doch einen Grund geben. Denn wenn es eine Dienstfahrt ist, dann haben diese Kilometer auch nichts mit den Werbungskosten zu tun.