Doppelte Haushaltsführung wann gültig ?!

Hallo, Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen:

Ich bin ein Auszubildender, und wohne zur Zeit alleine. Ich möchte gerne meine Wohnung als Zweitwohnung angeben, da die Fahrt mit der Bahn von meiner „Hauptwohnung“ über 2 Std beträgt. Da ich zu gut verdiene, soll mir mein Kindergeld gestrichen werden. Außerdem muss ich erwähnen, das meine eigentliche Ausbildungsstätte über 120 KM von der jetzigen Asubildungsstätte liegt (1,5 Jahre Grundausbidung an der jetzigen, bevor ich dann an meinem richtigen AUsbildungsstätte gehe)
Nun die Frage: Kann ich eine doppelte Haushaltsführung anmelden? Ich würde alle Haushaltskosten dann als Werbungskosten angeben, denn ohne das Kindergeld müsste ich wieder heimziehen und somit wäre meine Ausbildung gefährdet.
Wenn es möglich ist, wie meldet man 2 wohnungen an?

Ich hoffe ihr versteht die Frage und könnt mir helfen, Danke schon mal im Vorraus

Hallo,
bei einer sehr weiten Fahrt zur Ausbildungsstätte sind doch die Kilometer bei den Werbungskosten für das Kindergeld anzugeben. Zudem sind hin und zurück Kilometer für die Berufsschule auch anzusetzten wie auch die Mehrverpflegung von 6, 8 oder 12 Euro pro Tag. Wenn Du mir mal Deine Bezüge, die Kilometer und Anzahl der Tage zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule schickst, dann rechne ich mal nach. Gruß Kirsten

Die Fahrt von meiner jetzigen Wohnung zur Arbeitsstätte sind 17,8 Km, zur Schule sind es 3,5 Km
VOn meiner Erstwohnung sind es zur Schule 47 Km, zur jetzigen Arbeitsstätte 64 Km, zur Arbeitsstätte danach (nach 1,5 Jahren) 40 Km, wobei ich da auch in die Nähe ziehen will, da die Fahrt mit der Bahn ebenfalls 2 Stunden ist, und da ich keinen Führerschein besitze ist eine Autofahrt dahin nicht möglich.
Meine Zweitwohnung kostet mich mit Nebenkosten jeden Monat 340€ (Strom + Nebenkosten mit beinhaltet; Strom :20€, Nebenkosten : 60€ )
Habe im ersten Ausbildungsjahr etwa 75 Berufsschultage und 176 Arbeitstage (ohne die 30 Urlaubstage)
Ich hoffe diese Zahlen können erstmal weiter helfen .
Danke nochmals

hallo !
leider ist meine Sachkenntnis nicht so 100%-ig, aber ich bin mir sicher, dass es in deiner Nähe eine soziale Beratungsstelle gibt ( kostenlos, in Celle nennt sich die Institution SIC ). Aber mal ehrlich : warum möchtest du einen 2. Wohnsitz anmelden, wenn Du es auch einfacher haben kannst ?
Nun, Du bist in der Ausbildung - Kindergeld steht Dir also zu. Du könntest umziehen - an neuer Stelle Kindergeld beantragen… Das müßte allerdings Deine Mutter tun - fließen kann der Betrag allerdings auf Dein Konto…Setz Dich doch mal mit Deiner Mutter zusammen, den Antrag muss ohnehin „Sie“ stellen - nicht Du. Ist zwar zugegeben etwas umständlich mit Deiner Mutter dann von A nach B und wieder zurück zufahren, aber Du bekämst Dein Kindergeld… und wenn Dein Einkommen so hoch ist, kannst Du im Rahmen einer Steuererklärung auch Werbungskosten geltend machen…Mir scheint, Du bist in einem wohlbehütetem Elternhaus groß geworden (> Deine Rechtschreibung und Stil sind hervorragend ), so dass Deine Mutter auch einen Steuerberater an der Hand hat ? den dann bitte wegen der Steuererklärung fragen…
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen - sonst versuchs bitte in einem sozialen Beratungszentrum…oder hole Dir bitte am Amtsgericht beim Rechtspflegeer kostenlos einen Beratungshilfeschein für einen Rechtsanwalt (Einkommensnachweise mitnehmen bitte.
Viel Erfolg wünscht Dir Andrea !

Hallo,

nun ja, wirklich verständlich hast Du Dich ja nicht ausgedrückt.
Ich versuche mal zusammenzufassen.

  1. Deine Hauptwohung ist zu Hause bei den Eltern? Zimmer?
  2. Dein Lebensmittelpunkt ist die jetzige Wohnung, in der Du alleine lebst.
  3. Deine jetzige Ausbildungsstätte liegt am Ort, wo Du z.Z. lebst.
  4. die richtige Ausbildungsstätte liegt 120km entfernt. Näher zur jetzigen oder zur „Hauptwohnung“?

Als Information habe ich Dir den Link mal angehängt, den Text aus dem Link ebenfalls.
In der Regel haben Kinder in der Ausbildung noch keine eigene Wohnung bei den Eltern.

Vielleicht kannst Du mir die o.g. Fragen kurz beantworten.

Gruß Ina

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Cont…

Doppelte Haushaltsführung
Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer anlässlich einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung erwachsen, sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Für Kinder in Ausbildung kann eine doppelte Haushaltsführung nur anerkannt werden, wenn die Kinder am jeweiligen Heimatwohnort auch über einen eigenständigen Haushalt verfügen. Ein genutztes Zimmer in der Wohnung der Eltern reicht hierzu nicht aus.

Folgende Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung können angesetzt werden:

  1. Fahrtkosten
    •Aufwendungen für die beiden Fahrten zur Begründung beziehungsweise Auflösung der doppelten Haushaltsführung in der tatsächlich anfallenden Höhe (unter anderem 0,30 € je Kilometer bei PKW-Benutzung)
    •Aufwendungen für eine tatsächlich durchgeführte Familienfahrt pro Woche (0,30 € je Entfernungskilometer)
    •Aufwendungen für Fahrten zwischen der Zweitwohnung und der Arbeitsstätte. Es gilt eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Kilometer.
  2. Verpflegungsmehraufwendungen
    Für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung werden für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom bisherigen Wohnort folgende Beträge anerkannt:

Abwesenheit
mindestens 8 Stunden: 6 €
mindestens 14 Stunden: 12 €
24 Stunden: 24 €

Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit sind maximal für die ersten drei Monate als Werbungskosten anzuerkennen.

  1. Aufwendungen für die Zweitwohnung
    Hier sind regelmäßig die tatsächlichen Gesamtkosten der Zweitwohnung (also auch die Nebenkosten) anzuerkennen.

Reisekosten
Reisekosten können anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstehen. Hierunter fallen zum Beispiel die wöchentlich einmal durchgeführten Fahrten zur Berufsschule, aber auch der Berufsschul-Blockunterricht.

Folgende Aufwendungen können als Reisekosten angesetzt werden:

  1. Fahrtkosten
    Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Gesamtkosten eines Fahrzeuges können

•für einen Kraftwagen 0,30 €
•für ein Motorrad / Motorroller 0,13 €
je tatsächlich gefahrenem Kilometer angesetzt werden.

  1. Verpflegungsmehraufwendungen
    Für jeden Kalendertag der Abwesenheit vom bisherigen Wohnort werden folgende Beträge anerkannt:

Abwesenheit
mindestens 8 Stunden: 6 €
mindestens 14 Stunden: 12 €
24 Stunden: 24 €

Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit sind maximal für die ersten drei Monate als Werbungskosten anzuerkennen.

Hallom
Also:
1.Meine Hauptwohnung ist bei meinen Eltern, dort habe ich eine eigene Etage, die ich als Wohnung anmelden will.

2.Mein Lebensmittelpunkt ist zur Zeit meine Wohnung in der Nähe der Arbeitsstätte, wo ich alleine lebe.

3.Jetzige Ausbildungsstätte ist in der Nähe meiner jetzigen WOhnung.

  1. Die Richtige AUsbildungsstätte liegt 12 Km von der jetzigen entfernt, von meiner Hauptwohnung sind es 40Km

Einfach in Städte ausgedrückt:
Eine Etage habe ich bei meinen Eltern bei Darmstadt, diese würd ich gern als Hauptsitz anmelden.
Wohnen tu ich zur Zeit in Mannheim, alleine, meine 2.te Wohnung sozusagen.
Mein eigentlicher Ausbildungsbetrieb ist in Frankfurt angesiedelt, die Haben mich zu ihrer Ausbildungszentrum für 1,5 Jahre nach Heidelberg geschickt, die Berufsschule befindet sich aber in Mannheim. Kompliziert, ich weiß =)

Ich muss dazu noch erwähnen, das ich eine Monatskarte gestellt bekomme, damit ich sozusagen umsonst zur Schule in Mannheim und zum Arbeiten nach Heidelberg fahren kann.

Nun nur die Frage, ob das die Bedingungen für eine Doppelten Haushalt erfüllen?? Und wie kann ich angeben, was nun Erst- und Zweitwohnung sind?

Wie gesagt, von meiner Hauptwohung bei meinen Eltern
sind es, egal ob zur Schule in Mannheim, AUsbildungszentrum in Heidelberg oder eigentliche Betrieb in Frankfurt immer über 2 Stunden Fahrt mit dem Zug.

Ich hoffe das sind erst mal ausreichend INformationen, und vielleicht kann mir ja jemand dazu helfen =)

Hallo,

erst mal vorab.
Melderecht und Steuerrecht sind zwei Paar Schuhe.

Du bewohnst also alleine eine Wohnung, die deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Eine weitere Wohnung hast Du aktuell nicht. Damit liegt keine doppelte Haushaltsführung vor.

Wenn Du eine weitere Wohnung neu anmelden willst, um daraus „nachträglich“ eine doppelte Haushaltsführung zu schaffen, so ist dies nicht möglich.
Solltest Du dies in der Steuererklärung so angeben, begehst Du Steuerbetrug (Gestaltungsmißbrauch).

Gruß Ina

Hallo,

ah ok, das war mir so bisher nicht bewusst, aber ich danke dir :smile:

grüße