Doppelte Haushaltsführung Wegzug eines Partners

Hallo!
Liegt in einem solchen Fall eine doppelte Haushaltsführung vor?

Frau A und Herr M sind verheiratet und lebten in einer gemeinsamen
Wohnung in Deutschland. Herr M nimmt im Ausland eine neue Arbeitsstelle
an. Das Paar verlegt den gemeinsamen Lebensmittelpunkt ins Ausland. Frau A arbeitet weiterhin in Deutschland und wohnt in der bisher zusammen
genutzten Wohnung. Kann Frau A die Kosten dieser ehemals gemeinsamen
Wohnung als doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Und wie weißt man dann am sinnvollsten nach, wo der Lebensmittelpunkt liegt?
Grüße
Tiffi

Hallo,

Liegt in einem solchen Fall eine doppelte Haushaltsführung
vor?

nein

Frau A und Herr M sind verheiratet und lebten in einer
gemeinsamen
Wohnung in Deutschland. Herr M nimmt im Ausland eine neue
Arbeitsstelle
an. Das Paar verlegt den gemeinsamen Lebensmittelpunkt ins
Ausland.

Umzug ist z.B. absetzbar. Da der ausländische Lohn im Regelfall (Arbeitgeber dort) im anderen Staat zu versteuern ist und in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt ist, werden derartige Werbungskosten auch nur bei den Progressionseinkünften abgezogen. Progressionseinkünfte wirken sich nur auf die Höhe des Steuersatzes aus.

Frau A arbeitet weiterhin in Deutschland und wohnt in
der bisher zusammen
genutzten Wohnung. Kann Frau A die Kosten dieser ehemals
gemeinsamen
Wohnung als doppelte Haushaltsführung geltend machen?

nein, da der doppelte Haushalt => Hauptwohnsitz im Ausland, Zweitwohnung in Deutschland nicht beruflich veranlasst ist (da das Arbeitsverhältnis der Ehefrau sich ja nicht geändert hat).

Aber versuchen kann man es trotzdem, vielleicht findet man einen mildtätigen Sachbearbeiter, dem die berufliche Veranlassung des Ehemanns ausreicht…

Und wie weißt man dann am sinnvollsten nach, wo der
Lebensmittelpunkt liegt?

da wo sich die Familie aufhält, Freundeskreis, Hobbyaktivitäten, also relativ gestaltbar…

Schöne Grüße
C.