Moin
wie weit müssen Erst- und Zweitwohnsitz denn auseinander liegen damit man die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann?
Als was setze ich das ab, als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Greetinx und danke
Phileas
Moin
wie weit müssen Erst- und Zweitwohnsitz denn auseinander liegen damit man die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann?
Als was setze ich das ab, als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Greetinx und danke
Phileas
Da gibt es keine Mindestentfernung. Wer würde auch schon eine Mietwohnung am Arbeitsort anmieten, wenn dieser nur 10 km vom Heimatort entfernt ist?
Wenn doppelte Haushaltsführung, dann sind es Werbungskosten.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da gibt es keine Mindestentfernung. Wer
würde auch schon eine Mietwohnung am
Arbeitsort anmieten, wenn dieser nur 10
km vom Heimatort entfernt ist?
Ich zum Beispiel, da ich aufgrund der echt spärlichen Verkehrsanbindung (öffentliche Verkehrsmittel) morgens um 5.00 einfach nicht zu meinem Arbeitsplatz komme und oft schon am Abend davor fahren muss, ergo brauche ich eine Wohnung (naja, eigentlich nur ein Zimmer), da ich auch kein Auto hab…
Wird so etwas anerkannt?
(Die Entfernung beträgt so etwa 15 km…)
Wenn doppelte Haushaltsführung, dann sind
es Werbungskosten.Gruß
Peter