Doppelte Haushaltsführung oder Fahrtkosten

Hallo,
ich habe eine kurze Frage, die mir bei der Steuererklärung gekommen ist.
Die Situation: Gemeldet bin ich in Stadt A und wohne dort quasi noch bei den Eltern mit im Haus (beteilige mich aber auch an den monatlichen Kosten). Ich bin aber nur am Wochenende dort, da ich dort alle Freunde/Familie und Freundin habe. Das ist also mein Lebensmittelpunkt.
In der Woche arbeite ich aber in Stadt B, die ca. 200 km vom Lebensmittelpunkt entfernt ist. Dort habe ich eine kleine Wohnung nur zum Übernachten.
Wie soll ich das nun bei der Steuererklärung angeben? Entweder die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung oder die theoretische Strecke von 400 km die ich sonst jeden Tag fahren würde?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :blush:

Kann zwar möglicherweise klappen (im Finanzamt wird in der Arbeitnehmerveranlagung manchmal tief und ausgiebig geschlafen), aber normalerweise wird ein Zimmer bei den Eltern nicht reichen, um den Mittelpunkt der Lebensinteressen zu begründen. Nichtverheiratete, die nach Beendigung der Schulausbildung weiter ihr Zimmer im elterlichen Haushalt bewohnen, unterhalten keinen eigenen Hausstand, auch dann nicht, wenn sie sich an den Kosten beteiligen, so ganz eindeutig der BFH. Damit fliegt die doppelte Haushaltsführung wahrscheinlich raus.

Das kriegst du nicht mal bei einem tief schlafenden Beamten durch, da musst du schon einen komatösen erwischen. Bei einer Fahrstrecke dieser Länge muss die Pkw-Nutzung glaubhaft gemacht werden (Tankquittungen sammeln, Kilometerstände dokumentieren o.ä.), bei öffentlichen Verkehrsmitteln müsstest du einen Nachweis über die entstandenen Kosten führen.

aber nur quasi …

:thumbsup: