Doppelte Krankenkasse durch Maklerfehler

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
letztes Jahr kam ein Versicherungsvertreter eines privaten Krankenversicherung zu mir und machte mir ein Angebot. Ich vereinbarte mit ihm, daß ich erst abwarten wollte, bis ich eine Mitteilung über den neuen Beitrag meiner aktuellen KV bekomme. So lange sollte und wollte er meinen Antrag zurückhalten und erst weiterleiten, wenn ich ihm Bescheid gebe, daß ich zu seiner Versicherung wechseln möchte.
Im November kam der Brief meiner KV. Ich entschloß mich dafür, bei meiner alten KV zu bleiben. Dies teilte ich dem Versicherungsvertreter mit.
Im Januar wurde dann auf einmal der Beitrag von der Versicherung eingezogen, zu der ich nicht wechseln wollte. Somit habe ich derzeit 2 Krankenversiherungen. Ich ließ die Last schrift sofort zurückgehen und sagte der Versicherung sowie dem Vertreter Bescheid, daß hier wohl etwas falsch gelaufen sei und ich doch keinen Vertrag habe. Der Versicherungsvertreter sagte mir, daß es sich hierbei wohl um einen internen Fehler zweier Abteilungen in der Versicherung handele. Ich sollte ihm doch eine Bestätigung meiner aktuellen Versicherung schicken, als Nachweis, daß ich eine Versicherung habe. Da ich mit ihm keinen Vertrag vereinbart habe, sehe ich mich nicht gezwungen, ihm hier etwas zu schicken. Daß die Versicherung der Meinung ist, daß ich einen Vertrag mit ihnen habe ist ein Fehler des Vertreters, und nicht meiner.
Ich bekomme nun alle paar Wochen einen Brief der Versicherung, indem sie schreiben, daß ich doch meinen Beitrag zahlen sollte. Mittlerweile nervts…
Ist es nicht dem Vertreter sein Fehler ? Laut unserer Absprache hätte er meinen Vertrag nicht weitergeben dürfen. Desweiteren wußte er, daß ich weiterhin bei meiner alten Versicherung bleibe. Hat er damit nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstossen, da er durch sein Vorgehen mir geschadet hat ? Außerdem habe ich doch auch direkt nach Abbuchung des Beitrages bei ihn, sowie bei der Versicherung gemeldet, daß hier ein Fehler vorzuliegen zu scheint. Sollte damit nicht von meiner Seite aus genug gemacht worden sein ?
Ich weis nicht, wie ich jetzt aus der Sache rauskommen soll.

ich habe folgendes Problem:

mir fallen noch 2 auf: FAQ:1129 und FAQ:1784

Nabend!

Ich sollte ihm doch eine Bestätigung meiner aktuellen
Versicherung schicken, als Nachweis, daß ich eine Versicherung
habe. Da ich mit ihm keinen Vertrag vereinbart habe, sehe ich
mich nicht gezwungen, ihm hier etwas zu schicken.

Ich weis nicht, wie ich jetzt aus der Sache rauskommen soll.

Nein?
Wirklich nicht?

Komisch!
Nochmal nachdenken?

Gruß!
T.

hi,
ok, ich bitte vielmals um entschuldigung, aber ich habe mich gerade erst hier angemeldet und kenne mich mit diesem forum noch nicht so aus. ich habe aus unwissenheit den artikel doppelt gepostet. leider kann ich (ebenfalls aus unwissenheit) nicht sehen, wo man die möglichkeit hat, einen artikel zu löschen.

hallo teufelchen,
die widerrufspflicht ist mittlerweile vorbei. eine bestätigung einer aktuellen versicherung genügt nun nicht mehr. mal abgesehen davon, daß meiner meinung nach in solchen fällen der versicherungsvertreter dafür sorgen muß, das ganze wieder gerade zu biegen.
ciao
h

Nabend!
letztendlich wird das gesamte Posting eh bald gelöscht, von daher der Einfachheit halber per du.
Du weißt nicht wie du rauskommst aus der Sache, aber einen Vorschlag des Maklers nimmst du nicht an. Tut es weh, dem Vorschlag zu folgen?
Wenn du der Meinung bist, es ist eh alles Sache des Maklers das zu klären, dann leb auch danach und kümmere dich nicht weiter drum.
Fisch oder Fleisch halt… ne wahr:wink:?
Gruß!
T.

owT