Doppelte Krankenversicherung

Hallo zusammen,

ich spiele aktuell mit dem Gedanken in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Ich habe jetzt jedoch das Problem, dass ich erst dieses Jahr die Jahresentgeltgrenze überschritten habe, und somit erst zum 01.01.13 aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus komme.

Aufgrund der neuen Unisex Tarife ab 21.12.12 wäre es für mich jetzt natürlich Sinnvoll schon vor dem 21.12.12 in die PKV einzutretten.

Jetzt habe ich mir überlegt das ich mich ja prinzipiell für den Dezember 2012 doppelt versichern könnte (gesetzliche KV + Private VollKV) und den Dezemberbeitrag der PKV dann inkl. Arbeitgeberanteil selbst zu bezahlen. Das ganze hätte sich dann ja schnell durch die niedrigeren Monatsbeiträge Amortisiert.

Spricht da irgendwas gegen? Könnte das Probleme geben?

Gruß

Hallo Phillip,

dies ist nicht erforderlich.

Bei der Krankenversicherung deiner Wahl, heute einen Antrag stellen auf Versicherungsschutz zum 01.01.2013 und die alten Bi-Sex Tarife gelten noch.

Gruß Merger

Hallo.

Wichtig für den Erhalt der Bi-Sex-Konditionen ist nicht das Beginn- sondern das Policierungsdatum.

Wenn du also vor dem 21.12.2012 Deine Police in Händen hältst, dann bekommst Du noch Bi-Sex-Konditionen.

Viele Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherungsmakler (auch für die PKV)
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-sb.de

Hallo Claude,

ein kleiner Fehler hat sich bei deiner Antwort eingeschlichen.
Der Antrag für die Bi-Sex-Tarife muß vor dem 21.12.2012 beantragt werden. Die Police kann man auch noch danach erhalten.

Gruß Norbert

Hallo Merger,

es ist tatsächlich so das bis 21.12. policiert sein muss sonst gilt der Unisextarif.

Um ganz sicher zu gehen könnte man auch eine kleine Anwartschaft abschließen um den Bi-Sex Tarif zu erhalten.

Gruß
LampEh

Hallo Norbert.

LampEh hat sich ja bereits „auf meine Seite gestellt“.

Der Hintergrund ist auch recht simpel erklärt.

Ab dem 21.12.2012 ist es GESETZESWIDRIG zu unterscheiden - ergo muss der Vertrag bis dann geschlossen worden sein.

Ein Antrag ist eine einseitige Willenserklärung des Kunden. Der Vertrag kommt es mit Annahmeerklärung und/oder Zusendung der Police durch den Versicherer zu Stande.

Viele Grüße
Claude Burgard

http://facebook.com/VersicherungsmaklerSB

Hallo LampEh

Hallo Merger,

es ist tatsächlich so das bis 21.12. policiert sein muss sonst
gilt der Unisextarif.

Richtig - nur muss der Kunde die Police an diesem Tag noch nicht in Händen halten.

Um ganz sicher zu gehen könnte man auch eine kleine
Anwartschaft abschließen um den Bi-Sex Tarif zu erhalten.

Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung ist dies noch nicht klar geregelt. Nach meinen Informationen soll es eine besondere Bi-Sex Anwartschaftsversicherung geben.

Evt. muss sogar eine bestehende kleine Anwartschaft in eine große AWV geändert werden, um den Bi-Sex Tarif zu erhalten.

Gruß Merger

Hallo Claude,

Hallo Norbert.

LampEh hat sich ja bereits „auf meine Seite gestellt“.

nicht ganz richtig - er hat lediglich geschrieben, dass die Police bis zu diesem Tag erstellt werden muss.

Allerdings nicht, dass der Kunde diese zu diesem Zeitpunkt auch in Händen halten muss.

Dies ist der Unterschied auf den ich dich aufmerksam machen wollte.

Gruß Norbert

Danke
Danke für die Infos

Gruß

Hallo, entscheidend für Unisex ist nicht der Versicherungsbeginn, sondern der Vertragsschluss. D.H.der Termin, zu dem Ihr Antrag angenommen wird.

Trotzdem ist die Überlegung nicht doof, denn man bewahrt sich damit das niedrigere Eintrittsalter. Etliche Versicherungen machen es sogar mit, dass man für den Dezember dann nur einen Anwartschaftsbeitrag zahlen muss.

Abartig und von der Aufsicht nicht gern gesehen, aber machbar.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

es muss nicht die Police sein.
Wenn der Versicherer die Antragsannahme erklärt, ist der Vertrag wirksam.

Gruß
tycoon