Hallo,
z.b. eine Person ist Selbständig und in D in der GKV freiwilli versichert.
Diese Person möchte nun noch ein Einzelunternehmen im Ausland z.b. Griechenland eröffnen. Jetzt muss diese Person aber in GR in die sogenannte (TEVE - Versicherung in Griechenland) auch beiträge entrichten. Quasi sich Krankenversichern, kann diese Person sich von der Krankenversicherung in D z.b. dann freistellen lassen ?
In GR bekommt man einfachhalber antworten wie " musst hier versichert sein, Befreiung geht nicht, ist gesetzlich gekoppelt jeder Selbständige MUSS beiträge bezahlen etc. " da kommt man also leider nicht weiter, den ausser den o.g. Antwortet gibts aus GR leider nicht.