Hallo,
ich habe folgendes Problem:
letztes Jahr kam ein Versicherungsvertreter eines privaten Krankenversicherung zu mir und machte mir ein Angebot. Ich vereinbarte mit ihm, daß ich erst abwarten wollte, bis ich eine Mitteilung über den neuen Beitrag meiner aktuellen KV bekomme. So lange sollte und wollte er meinen Antrag zurückhalten und erst weiterleiten, wenn ich ihm Bescheid gebe, daß ich zu seiner Versicherung wechseln möchte.
Im November kam der Brief meiner KV. Ich entschloß mich dafür, bei meiner alten KV zu bleiben. Dies teilte ich dem Versicherungsvertreter mit.
Im Januar wurde dann auf einmal der Beitrag von der Versicherung eingezogen, zu der ich nicht wechseln wollte. Somit habe ich derzeit 2 Krankenversiherungen. Ich ließ die Last schrift sofort zurückgehen und sagte der Versicherung sowie dem Vertreter Bescheid, daß hier wohl etwas falsch gelaufen sei und ich doch keinen Vertrag habe. Der Versicherungsvertreter sagte mir, daß es sich hierbei wohl um einen internen Fehler zweier Abteilungen in der Versicherung handele. Ich sollte ihm doch eine Bestätigung meiner aktuellen Versicherung schicken, als Nachweis, daß ich eine Versicherung habe. Da ich mit ihm keinen Vertrag vereinbart habe, sehe ich mich nicht gezwungen, ihm hier etwas zu schicken. Daß die Versicherung der Meinung ist, daß ich einen Vertrag mit ihnen habe ist ein Fehler des Vertreters, und nicht meiner.
Ich bekomme nun alle paar Wochen einen Brief der Versicherung, indem sie schreiben, daß ich doch meinen Beitrag zahlen sollte. Mittlerweile nervts…
Ist es nicht dem Vertreter sein Fehler ? Laut unserer Absprache hätte er meinen Vertrag nicht weitergeben dürfen. Desweiteren wußte er, daß ich weiterhin bei meiner alten Versicherung bleibe. Hat er damit nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstossen, da er durch sein Vorgehen mir geschadet hat ? Außerdem habe ich doch auch direkt nach Abbuchung des Beitrages bei ihn, sowie bei der Versicherung gemeldet, daß hier ein Fehler vorzuliegen zu scheint. Sollte damit nicht von meiner Seite aus genug gemacht worden sein ?
Ich weis nicht, wie ich jetzt aus der Sache rauskommen soll.
Hallo,
handelt es sich um 2 private Krankenversicherungen? Oder eine gesetzliche KK und eine Privatversicherung?
Gibt es eine unterschriebene Kündigung oder eine unterschriebene Vollmacht (evtl. im Kleingedruckten) die bisherige Versicherung zu kündigen?
Alles ein bischen undurchsichtig und nicht ganz klar dargestellt !
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Wieso hast du dich mit dem Vertreter getroffen, wenn du eh noch nicht ganz sicher warst ? … ne Krankenversicherung wechselt man eigentlich nicht mal eben so ( Problem Alterungsrückstellung, Gesundheitsfragen, neues Eintrittalter usw. )
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Hat er dir nur ein Angebot unterbreitet oder sogar gleich den unterschriebenen Antrag mitgenommen ?
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Wenn er einen unterschrieben Antrag von dir vorliegen hat, diesen auf Verdacht eingereicht, in der Hoffnung du schliesst ab, dann habt ihr beide scheinbar kein gutes Gespräch geführt.
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Vielleicht hat er auch einfach nur einen Probeantrag an die Gesellschaft weitergereicht, um sicher zu gehen, dass der Versicherungsschutz auch dokumentiert werden könnte, wenn du dich dazu entschliesst. Möglicherweise ist hier tatsächlich der Fehler zweier Abteilungen geschehen !
Eine einfache Anfrage von ihm, nach dem Nachweis des jetzigen Versicherungsschutzes, um das Problem einfachst aus der Welt zu schaffen, ist dann ganz legitim. -
Aber alles nur Mutmassungen von mir.
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Schlussendlich - wieso rufst du nicht einfach an und fragst ihn wo das Problem ist.
Gruß Andreas
Hallo,
bitte nenne NIE wieder einen Versicherungsvertreter Makler.
Gruß,
Andreas