Hallo,
Warum? Es gab/gibt doch vielmehr Gemarkungs-/Kreis- und Landesgrenzen als nur die die zwischen den ehemaligen Zonen.
ja, Grenzen schon, aber in der Regel wurden die im „Westen“ nicht mitten durch ein Haus gelegt.
Ich würde fast annehmen, dass, wenn Grenzen durch Häuser verlaufen, diese Grenzen schon bestanden, als das Haus draufgebaut worden ist, einfach weil man das zu diesem Zeitpunkt nicht so genau wusste/genommen hat. Sowas ist ja früher nicht Millimeter genau vermessen worden.
Am östlichen Rand der SBZ ist das etwa bis heute bei den Städten Frankfurt/Oder und Görlitz so, dass die westliche Seite in Deutschland und die östliche in Polen liegt.
wenn ich mich da recht erinnere, liegt dazwischen dann bei FFO ein wenig Wasser und somit geht die Grenze auch nicht mitten durch ein Gebäude… das Gleiche dürfte für Görlitz gelten.
Es war ein Beispel, dafür, dass es sowas nach wie vor gibt, und selbstverständlich auch im „Westen“.
Und zudem ging es in meiner Anfrage ja auschliesslich um deutsche Kreise;
Das waren die Städte Frankfurt oder Görlitz zum Zeitpunkt der Teilung zweiffellos.
dass bei neuen Grenzziehungen ggf. Gebäude übriggeblieben sind, die halb auf deutscher halb auf ausländischer Seite stehen, ist mir schon klar. In diesen Gebäuden könnte man dann wahrscheinlich auch ohnehin kein Restaurant eröffnen…
Na doch, damit kann man dann sicher auch noch Werbung machen.
Eingang wäre hier auch schwierig, weil das Gebäude sowohl links als auch rechts einen Eingang hat (also sowohl zu Kreis 1 als auch zu Kreis 2). Bei der Meldeadresse wäre dann ja schon gleich die Frage, wo man denn melden müsste …
Ja, war ja auch nur eine Vermutung wie es sein könnte. Eine Lösung könnte diese sein: http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_freyung… Keine Ahnung, wie lange es dafür gebraucht hat.
Deine Vermutung ist also, dass der potentielle Restaurantbesitzer sich mit zwei Finanzämtern rumschlagen müsste … Gibt es dafür auch irgendwo einen schriftlichen Beleg?
Bei Vermutungen gibt es das meist nicht. Es waren eher Beispiele dafür, dass es je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Zuständigkeiten geben könnte, weil da möglicherweise jedesmal ein gleicher Realsachverhalt anders bewertet wird. Und nicht auszuschließen ist selbstverständlich, dass dann beide Gebietskörperschaften jeweils gleichzeitig für sich die Zuständigkeit beanspruchen.
Bei der Gewerbesteuer gibt es die Zerlegung, allerdings geht es da dann nach der Lohnsumme, haha. Das wäre für eine Restaurant natürlich ungeeignet.
Stress gibt das auf jeden Fall: http://www.berliner-zeitung.de/archiv/das-alte-inter…
Grüße