Doppelte Kreiszugehörigkeit

Hi,

mal ne dumme Frage in den Raum, nachdem ich heute in einem Gebäude gewesen bin, mit einer Eigenschaft, von der ich bisher ausging, dass es diese in D (ausser bis zur Wiedervereinigung direkt an der „Zonengrenze“) nicht gibt.

Und zwar gehört das Gebäude jeweils hälftig zu zwei Kreisen (genauer zu zwei Städten, die in verschiedenen Kreisen liegen).

Und nun die Frage: Gesetz dem Fall, man wollte hier im ganzen Gebäude ein Restaurant eröffen … Welche der beiden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen wäre nun z.B. für die Gewerbeanmeldung zuständig? Welche darf Steuern erwarten, etc, etc?

Gruss
E.

PS Ich hab nicht vor etwas derartiges zu eröffnen, aber mich interessiert, wie das geregelt ist.

Hallo,

mal ne dumme Frage in den Raum, nachdem ich heute in einem
Gebäude gewesen bin, mit einer Eigenschaft, von der ich bisher
ausging, dass es diese in D (ausser bis zur Wiedervereinigung
direkt an der „Zonengrenze“) nicht gibt.

Warum? Es gab/gibt doch vielmehr Gemarkungs-/Kreis- und Landesgrenzen als nur die die zwischen den ehemaligen Zonen.

Und zwar gehört das Gebäude jeweils hälftig zu zwei Kreisen (genauer zu zwei Städten, die in verschiedenen Kreisen liegen).

Am östlichen Rand der SBZ ist das etwa bis heute bei den Städten Frankfurt/Oder und Görlitz so, dass die westliche Seite in Deutschland und die östliche in Polen liegt.

Und nun die Frage: Gesetz dem Fall, man wollte hier im ganzen Gebäude ein Restaurant eröffen … Welche der beiden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen wäre nun z.B. für die Gewerbeanmeldung zuständig? Welche darf Steuern erwarten, etc, etc?

PS Ich hab nicht vor etwas derartiges zu eröffnen, aber mich interessiert, wie das geregelt ist.

So wie das in Deutschland üblich ist, würde ich fast vermuten, dass es da durchaus unterschiedliche und auch gleichzeitige Zuständigkeiten gibt. So könnte es sein, dass es für die Müllabfuhr darauf ankommt, wo der Eingang/die Meldeadresse ist, während vielleicht für den Brandschutz beide Gemeinden mitreden können und bei der Steuer eine Aufteilung nach qm vorgenommen wird.

Grüße

Hi ElBuffo,

Warum? Es gab/gibt doch vielmehr Gemarkungs-/Kreis- und
Landesgrenzen als nur die die zwischen den ehemaligen Zonen.

ja, Grenzen schon, aber in der Regel wurden die im „Westen“ nicht mitten durch ein Haus gelegt.

Am östlichen Rand der SBZ ist das etwa bis heute bei den
Städten Frankfurt/Oder und Görlitz so, dass die westliche
Seite in Deutschland und die östliche in Polen liegt.

wenn ich mich da recht erinnere, liegt dazwischen dann bei FFO ein wenig Wasser und somit geht die Grenze auch nicht mitten durch ein Gebäude… das Gleiche dürfte für Görlitz gelten. Und zudem ging es in meiner Anfrage ja auschliesslich um deutsche Kreise; dass bei neuen Grenzziehungen ggf. Gebäude übriggeblieben sind, die halb auf deutscher halb auf ausländischer Seite stehen, ist mir schon klar. In diesen Gebäuden könnte man dann wahrscheinlich auch ohnehin kein Restaurant eröffnen…

So wie das in Deutschland üblich ist, würde ich fast vermuten,
dass es da durchaus unterschiedliche und auch gleichzeitige
Zuständigkeiten gibt. So könnte es sein, dass es für die
Müllabfuhr darauf ankommt, wo der Eingang/die Meldeadresse

Eingang wäre hier auch schwierig, weil das Gebäude sowohl links als auch rechts einen Eingang hat (also sowohl zu Kreis 1 als auch zu Kreis 2). Bei der Meldeadresse wäre dann ja schon gleich die Frage, wo man denn melden müsste …

ist, während vielleicht für den Brandschutz beide Gemeinden
mitreden können und bei der Steuer eine Aufteilung nach qm
vorgenommen wird.

Deine Vermutung ist also, dass der potentielle Restaurantbesitzer sich mit zwei Finanzämtern rumschlagen müsste … Gibt es dafür auch irgendwo einen schriftlichen Beleg?

Gruss
E.

Hallo Eirikr,

Warum? Es gab/gibt doch vielmehr Gemarkungs-/Kreis- und
Landesgrenzen als nur die die zwischen den ehemaligen Zonen.

ja, Grenzen schon, aber in der Regel wurden die im „Westen“
nicht mitten durch ein Haus gelegt.

Doch - sowas gibts. Selten, aber es kann überall in Deutschland sein.

Gemeindegrenzen - und um solche handelt es sich letztendlich - sind in ganz Deutschland „irgendwie gewachsen“. Und gerade bei diesen Grenzen verstehen die „Väter und Mütter der Stadt“ oft keinen Spaß und sind auch nicht immer „vernünftigen“ Argumenten zugänglich.

Und auch die Zonengrenze ging an „ehemaligen“ Gemeindegrenzen entlang - fast überall.

Wenn da jetzt „zufällig“ jemand (in „alten Zeiten“) ein Gebäude gebaut hat, dann kann das schon rechltich in Ordnung sein. Möglicherweise gab es auch seinerzeit nichts, was dagegen sprach. Mit dem Suchbegriff „Umgemeindung“ könnten im Netz einige Kuriositäten zu finden sein …

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Warum? Es gab/gibt doch vielmehr Gemarkungs-/Kreis- und Landesgrenzen als nur die die zwischen den ehemaligen Zonen.

ja, Grenzen schon, aber in der Regel wurden die im „Westen“ nicht mitten durch ein Haus gelegt.

Ich würde fast annehmen, dass, wenn Grenzen durch Häuser verlaufen, diese Grenzen schon bestanden, als das Haus draufgebaut worden ist, einfach weil man das zu diesem Zeitpunkt nicht so genau wusste/genommen hat. Sowas ist ja früher nicht Millimeter genau vermessen worden.

Am östlichen Rand der SBZ ist das etwa bis heute bei den Städten Frankfurt/Oder und Görlitz so, dass die westliche Seite in Deutschland und die östliche in Polen liegt.

wenn ich mich da recht erinnere, liegt dazwischen dann bei FFO ein wenig Wasser und somit geht die Grenze auch nicht mitten durch ein Gebäude… das Gleiche dürfte für Görlitz gelten.

Es war ein Beispel, dafür, dass es sowas nach wie vor gibt, und selbstverständlich auch im „Westen“.

Und zudem ging es in meiner Anfrage ja auschliesslich um deutsche Kreise;

Das waren die Städte Frankfurt oder Görlitz zum Zeitpunkt der Teilung zweiffellos.

dass bei neuen Grenzziehungen ggf. Gebäude übriggeblieben sind, die halb auf deutscher halb auf ausländischer Seite stehen, ist mir schon klar. In diesen Gebäuden könnte man dann wahrscheinlich auch ohnehin kein Restaurant eröffnen…

Na doch, damit kann man dann sicher auch noch Werbung machen.

Eingang wäre hier auch schwierig, weil das Gebäude sowohl links als auch rechts einen Eingang hat (also sowohl zu Kreis 1 als auch zu Kreis 2). Bei der Meldeadresse wäre dann ja schon gleich die Frage, wo man denn melden müsste …

Ja, war ja auch nur eine Vermutung wie es sein könnte. Eine Lösung könnte diese sein: http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_freyung… Keine Ahnung, wie lange es dafür gebraucht hat.

Deine Vermutung ist also, dass der potentielle Restaurantbesitzer sich mit zwei Finanzämtern rumschlagen müsste … Gibt es dafür auch irgendwo einen schriftlichen Beleg?

Bei Vermutungen gibt es das meist nicht. Es waren eher Beispiele dafür, dass es je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Zuständigkeiten geben könnte, weil da möglicherweise jedesmal ein gleicher Realsachverhalt anders bewertet wird. Und nicht auszuschließen ist selbstverständlich, dass dann beide Gebietskörperschaften jeweils gleichzeitig für sich die Zuständigkeit beanspruchen.
Bei der Gewerbesteuer gibt es die Zerlegung, allerdings geht es da dann nach der Lohnsumme, haha. Das wäre für eine Restaurant natürlich ungeeignet.
Stress gibt das auf jeden Fall: http://www.berliner-zeitung.de/archiv/das-alte-inter…

Grüße