Doppelte Kündigung durch Arbeitgeber

Hallo liebe Arbeitsrechtsexperten,

ich hätte gern ein paar Kommentare/Erläuterungen zu folgenden Fall:

Ein Mitarbeiter X kündigt seinem Chef in einer Stresssituation an, dass er sich in absehbarer Zeit einen neuen Arbeitsplatz suchen will. Ein paar Wochen später kündigt der AG dann X zum 31.08. mit der mündlichen Begründung, dass dieser ja sowieso die Firma verlassen wollte.

X klagt gegen die Kündigung. Der AG bestätigt dann auch, dass X kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, aber dass das Kündigungschutzgesetz nicht anwendbar ist, da der AG angeblich zu wenig Mitarbeiter hat. Mitarbeiter X bestreitet dies und gibt dem Gericht gute Argumente an, warum die Aussage des AG nicht stimmen kann.

Die Firma merkt dann kurz vor der Hauptverhandlung, dass sie mit ihren Argumenten wohl nicht durchkommen würde. Da die Mitarbeiterzahl nur knapp über der Mindestarbeitnehmerzahl für den Kündigungsschutz liegt, passt der AG die Mitarbeiterzahl so an, dass das Kündigungsschutzgesetz jetzt wirklich nicht mehr anwendbar ist und kündigt X noch einmal, diesmal zum 31.12.

Als Nicht-Arbeitsrechtsexpertin finde ich diese Praxis doch recht „merkwürdig“, obwohl ich von Fällen gehört habe, wo Firmen Mitarbeitern ein paar Mal gekündigt haben. Nur, so könnte ja jede kleine Firma, die kurz vor so einem Arbeitsrechtsprozess steht, kurz nachträglich die Mitarbeiterzahl nach unten anpassen (und z. B. einen Teil der Mitarbeiter pro forma entlassen bzw. die Verträge in Absprache mit den Mitarbeitern vorübergehend pro forma/fürs Gericht ändern und die Mitarbeiter dann später wieder „einstellen“).

Ich hoffe, jemand hier kann mir ein paar Erläuterungen zu diesem Fall geben.

Grüße

Yvonne

Die Firma merkt dann kurz vor der Hauptverhandlung, dass sie
mit ihren Argumenten wohl nicht durchkommen würde. Da die
Mitarbeiterzahl nur knapp über der Mindestarbeitnehmerzahl für
den Kündigungsschutz liegt, passt der AG die Mitarbeiterzahl
so an, dass das Kündigungsschutzgesetz jetzt wirklich nicht
mehr anwendbar ist und kündigt X noch einmal, diesmal zum
31.12.

Bin auch ein Nicht-Experte :smile: aber ich denke, hier wäre es interessant zu wissen, wie die Zahl angepasst wurde in so einem kurzen Zeitraum.

Hallo,

es geht hier nur um 1 - 2 Mitarbeiter.

Einen davon könnte man z. B. mittlerweile zum Geschäftsführer gemacht haben (also kein normaler Mitarbeiter mehr), der andere hatte z. B. sowieso nur einen Vertrag, um die Deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen (Geschäftspartner, an dem die Firma aus finanziellen Gründen viel liegt). Diese hat er inzwischen bekommen, so dass ein (pro-forma-)Vertrag nicht mehr nötig ist, ein anderer Mitarbeiter stand sowieso schon seit Jahren ganz oben auf der „Abschussliste“, so dass dies vielleicht eine gute Gelegenheit war …

Grüße

Yvonne

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Hi!

Das wird im Zweifel nur ein Gericht entscheiden können!

Im Kündigungsschutzgesetz steht etwas von

in der Regel 10 (5) oder weniger Mitarbeiter beschäftigt werden…
http://bundesrecht.juris.de/kschg/__23.html

Wenn jetzt ein Arbeitgeber kurzfristig das Personal „anpasst“, dann würde ich das nicht als den Regelfall beurteilen, wenn vorher immer mehr Mitarbeiter beschäftigt waren.
Aber das ist vermutlich sehr vom Einzelfall abhängig - da sollte man sich (wenn ein solcher fiktiver Fall dann wirklich mal eintritt) einen guten FA für Arbeitsrecht suchen…

LG
Guido

Hallo nochmal,

vielen Dank für die Antwort! Auf das „in der Regel“ hätte ich eigentlich auch selbst kommen können!!

Ein Anwalt für Arbeitsrecht wäre in diesem fiktiven Fall natürlich schon eingeschaltet …

Grüße und schönes Wochenende!

Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nachtrag
Hi!

Zum Einen: Die fiktive Person sollte sich einen anderen Anwalt suchen weil zum Anderen bei „in der Regel“ NICHT nur der aktuelle Zeitpunkt zählt!

http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?sessio…
http://www.fpoev.de/jportal/portal/page/fphjr.psml/j…

LG
Guido, der Deine Antwort hier leider löschen musste