Doppelte Kündigung ?

Liebe/-r Experte/-in,

wegen monatelanger Schickanen und Mobbingangriffe durch meinen Vorgesetzten, durch die ich am Ende auch noch erkrankte und 2 Monate arbeitsunfähig war, erhielt ich nun auch noch die Kündigung.
Da ich eine Anwältin eingeschaltet habe sei das Vertrauensverhöltnis gestört.
Der eigentliche „Hit“ kommt aber noch. Im ersten Kündigungsschreiben war angeführt, das man den Betreibsrat gehört habe und dieser habe der Kündigung widersprochen. Auch einen entsprechendes Schreiben des Betriebsrates lag bei. Etwa 4 Wochen nach dieser Kündigung erhielt ich ein weiters Kündigungsschreiben in dem dann plötzlich stand, man habe den Betriebsrat gehört und der habe nicht widersprochen.
Schon sehr sehr seltsam, Oder ?
Fakt ist eines, da ich mir die Mobbingangriffe durch meinen Vorgesetzten habe nicht gefallen lassen, hab eich direkt die Geschäftsführung informiert. Mit der Kündigung will man einfach einen unbequemem Mitarbeiter los werden.
Kann man überhaupt nach bereits ausgesprochener Kündigung eine weitere Kündigung aussprechen ?

Vielen Dank

Guten Morgen,

  1. es ist möglich immer wieder neue Kündigungen auszusprechen. Fristlose + Fristgerechte.
  2. Jede der Kündigungen muss innerhalb der 3 Wochenfrist beim Arbeitsgericht mit der Klage angegriffen werden. Wenn der Prozess schon läuft, dann kann man dort die Klage wegen der neuen Kündigung einfach erweitern. Es ist auch zusätzlich möglich und in diesem Falle sehr sinnvoll, den so genannten allgemeinen Feststellungantrag zu stellen. Ihre Anwältin weiß was da gemeint ist.
  3. Es ist aber ein seltsames Zeichen, diese weitere Kündigung + die nicht - Reaktion des BR.
    Entweder waren beim ersten Mal nicht alle Gründe auf dem Tisch, dann ist nicht ordnungsgemäß angehört oder es wurden jetzt neue Gründe nachgeschoben. Das ist aber nur dann möglich, wenn diese zum Zeitpunkt der ersten Kündigung nicht bekannt waren.
    Unbedingt das Verfahren beim BR aus allen Gesichtspunkten als fehlerhaft rügen. Auch konkret dazu bestreiten, da nach den Ausführungen der Beklagtenseite die darlegungs- und Beweislast auf die Klägerseite übergeht.
  4. wenn die Anwältin sich nicht im Ton vergriffen hat und man das Ihnen als Auftraggeber zuordnen kann, dann zerstört die Beauftragung eines Anwalts nie das Vertrauensverhältnis. Die Reaktion darauf durch Kündigung allerdings verstößt gegen § 612 a BGB, so dass diese auch aus dem Gesichtspunkt unwirksam ist.

Viel Glück

Hallo Matze 47,

ich kann Dir in diesem Falle nicht weiterhelfen; denn das ist ein arbeitsrechtliches Problem und ich bin in Arbeitssicherheit ausgebildet.
Aber wenn ein neuer Kündigungsgrund vorliegt, kann der Arbeitgeber auch neu kündigen. Bespreche das doch bitte mit deinem Rechtsbeistand.

mit freundlichen Grüßen

Joachim Wendt

Lieber Matze47,

eine noch so rechtswidrige Kündigung wird wirksam, wenn man dagegen nicht mit einer Kündigungsschutzklage vorgeht. Hierfür hat man 3 Wochen Zeit. Ich hoffe, dass Deine Anwältin dies berücksichtigt.

Der Arbeitgeber kann so viele Kündigungen aussprechen, wie er will. Voraussetzung ist, dass er zum einen den Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt (sonst ist die Kündigung unwirksam) und zum anderen einen Kündigungsgrund hat. Den kann ich nicht so genau erkennen. Eine Krankheit von 2 Monaten kann keine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.

Wichtig ist, dass man jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreift. Sollte man eine vergessen haben, wird diese eben wirksam und beendet das Arbeitsverhältnis.

Es sieht also ganz gut für Dich aus.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Vielen Dank für Deine Rückantwort.
Ja meine Anwältin hat auch der 2. Kündigung widersprochen und gleichzietig Feststellungsklage eingereicht. Da bei uns, wegen Teilschließung, eine Vielzahl von Entlassung anstehen vermute ich das einge Leute einen Faulen Dael mit dem Betriebsrat gemacht haben und ihrem A… zu rette. Zudem ist eine meiner Kolleginen, die im Gesamtbetriebsrat sitzt, auch an Mobbingübergriffen und Diskrimminierungen beteiligt.
Auf den Prozeß bin ich wirklich gespannt.

Hallo Matze47,

Entschuldigung für die Verspätung.
Mein Mitgefühl ist bei Dir. Die zweite Kündigung erfolgte nach „intensiver“ Bearbeitung des Betriebsrates. Ich denke, der darf seine Meinung ändern, seltsam bleibt es. Da Mobbing vorliegt, hat die Geschichte ein „Geschmäckle“ (der Beeinflussung), wie die Schwaben sagen. Durch den Kontakt zum Rechtsanwalt bist Du aber auf dem rechten Weg.

Ich war Sicherheitsingenieur, kein Arbeitsrechtler, kann Dir also leider keine sinnvolle Antwort geben.
Ich wünsche Dir viel Erfolg. Was sagt Deine Gewerkschaft?

Herzliche Grüße

Wolfgang