Hallo liebe Experten. Wozu eine Frühstücksunterhaltung doch gut sein kann…Ich hab mir heute über evtl anfallende Kosten bei Zahnbehandlung Gedanken gemacht und da kam mir so der Gedanke an Personen die zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen haben und bei derselben KV versichert sind. Bekommen die im Ernstfall auch die doppelte Zuzahlung?
Oder lohnt es sich evtl eine andere KV mit einem Beitrag zu „beglücken“ ? Liebe Grüße und glaubt mir es war ein lustiges Gespräch, Elke
Hallo Elke,
freut mich, dass Dein Sonntag-Morgen so fröhlich war - offensichtlich handelte es sich um ein Sekt-Frühstück 
Um mal ein Extrembeispiel zu bringen: Jemand hat 10 Jobs a 500€. Für jeden Job drückt er KV-Beiträge ab, für 10 verschiedene KVs, denen das nie aufgefallen ist. Er hat natürlich auch 10 Versichertenkarten. Nun steht die Zahnbehandlung an - und die Dame am Empfang sagt: „Ihre Karte bitte!“ … Schöner Mist, jetzt kann er schlecht 10 auf den Tisch legen und nach der Überkronung mit einem dicken Portmonnee nach Hause gehen, er wird sich wohl entscheiden müssen, welche er nimmt.
Frank Wilke
P.S.: Doppelte Zusatzversicherung ist übrigens i.d.R. auch verboten 
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Moin, fragt sich bloß, wer hier den Sekt getrunken hat:
… die zwei versicherungspflichtige
Beschäftigungen haben und bei derselben KV versichert sind.[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
P.S.: Doppelte Zusatzversicherung ist übrigens i.d.R. auch
verbotenMoin, fragt sich bloß, wer hier den Sekt getrunken hat:
… die zwei versicherungspflichtige
Beschäftigungen haben und bei derselben KV versichert sind.
Du brauchst dafür kein Sekt - die Wege Deiner Gedanken sind unerfindlich!
Hallo,
es werden zwar für zwei Beschäftigungsverhältnisse Beiträge gezahlt,
es handelt sich um das Einkommen einer Person, die auch nur einmal
Leistungsanspruch hat - also nur einmal Festzuschuß bei Zahnersatz und nicht
zweimal.
Gruß
Czauderna
und bei derselben KV versichert sind.
Bekommen die im Ernstfall auch die doppelte Zuzahlung?
Oder lohnt es sich evtl eine andere KV mit einem Beitrag zu
„beglücken“ ?
Nein - Nein - Nein!