Hallo Versicherungsexperten,
wie ich soeben im Netz lesen konnte, wird voraussichtilch, lt. ermittelnder Staatsanwaltschaft, die letztendliche Todesursache bei Herrn Möllemann nicht geklärt werden können. Einzig und alleine schließt man Fremdvergehen aus, theoretisch könnte es auch ein Unfall gewesen sein.
Nehmen wir an, der verstorbene ist im Besitz einer PUV gewesen und hätte den Zusatz der doppelten Todesfallsumme durch Unfall abgeschlossen.
Was leistet nun die Versicherung; nichts, einfach oder doppelt? oder, was ich mir nicht so richtig vorstellen kann, käme es zu einem Vergleich, da keiner den absoluten Beweis für die zum Tode führenden Umstände antreten kann?
Vorweg, um hitzige Diskussionen zu vermeiden, stellt Euch einfach nur vor, es handelt sich hier nicht um Möllemann, sondern um einen verheirateten Durchschnittsverdiener, der bisher seine Ehefrau und 1 oder 2 Kinder ernährt hat.
Vielen Dank für Eure sachkundigen Antworten vorab.
Gruß
strangerone
Hallo Stranger,
so kein Selbstmord vorliegt, wird die Unfalltodessumme geleistet werden. Von einer Verdopplung im Todesfall habe ich noch nix gehört. Normalerweise wird die vereinbarte Höhe ausbezahlt.
Da sich der Familienvorstand allerdings mit einem Luftsportgerät bewegt hat (und meines Wissens dafür eine besondere Erlaubnis nötig ist), müsste er dazu eine Luftunfallversicherung besitzen. Somit würde eine normale Unfall hier meiner Ansicht nach keine Leistung erbringen.
Gruß
Marco
Hallo Stranger,
Hallo Marco,
vielen Dank für Deine Antwort.
so kein Selbstmord vorliegt, wird die Unfalltodessumme
geleistet werden. Von einer Verdopplung im Todesfall habe ich
noch nix gehört. Normalerweise wird die vereinbarte Höhe
ausbezahlt.
Moment, gibt es das nicht mehr oder bringe ich da etwas durcheinander?
Gibt es nicht mehr die Zusatzklausel, dass sofern die versicherte Person durch Unfall stirbt, die Todesfallsumme in doppelter Höhe ausgezahlt wird?
Da sich der Familienvorstand allerdings mit einem
Luftsportgerät bewegt hat (und meines Wissens dafür eine
besondere Erlaubnis nötig ist), müsste er dazu eine
Luftunfallversicherung besitzen. Somit würde eine normale
Unfall hier meiner Ansicht nach keine Leistung erbringen.
Jawoll, da habe ich wohl etwas vergessen, stimmt, diverse Sportarten und /oder Berufe sind nicht eingeschlossen.
Nochmals Danke und Gruß
strangerone
Lebensversicherungszusatzbaustein…
Hallo Stranger,
in der LV gibt es diesen Zusatz.
Gruß
Marco
Hallo Stranger,
in der LV gibt es diesen Zusatz.
Gruß
Marco
Hallo Marco,
genau da gehört der Zusatz hin.
Danke und Gruß
strangerone